Teilwertmethode: Wie die fiktive Prämie den Aufwand gleichmäßig verteilt

Der Teilwert oder das Teilwertverfahren gehört zu den grundlegenden versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren. Seine zentrale Bedeutung gewinnt es, weil § 6a Abs. 3 EStG dieses Verfahren steuerlich zwingend für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland vorschreibt.

Teilwert Definition: Das Prinzip der konstanten Prämie

  • Der Teilwert definiert den Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres, wobei man einen fiktiven Ansparanteil abzieht.
    Kern dieses Prinzips ist die konstante, fiktive Prämie:Der Aufbau: Beim Teilwertverfahren generiert man den Aufbau der Rückstellungen durch konstante, fiktive Jahresprämien.
  • Die Bemessung: Man legt diese Jahresbeträge so fest, dass ihr Barwert zu Beginn des Dienstverhältnisses exakt dem Barwert der gesamten künftigen Pensionsleistungen entspricht.
  • Die Berechnung: Der Teilwert am Bilanzstichtag ergibt sich daher aus dem Barwert der gesamten künftigen Leistungen abzüglich des Barwerts der noch nicht gezahlten fiktiven Jahresprämien.

Somit stellt das Verfahren eine gleichmäßige Verteilung des gesamten Pensionsaufwands über die aktive Dienstzeit sicher. Dabei setzen die Gutachter die späteren Leistungen aufgrund des Stichtagsprinzips mit den aktuell gültigen Werten an.

Teilwert Anwendung in Steuer- und Handelsbilanz

Steuerbilanz: Zwingend und unflexibel

Für die Berechnung des Teilwerts in der Steuerbilanz schreibt der Gesetzgeber zusätzlich einen festen Rechnungszinsfuß von 6 Prozent pro Jahr vor.

Handelsbilanz: Ausnahmen und Unzulässigkeit

Im Gegensatz zur Steuerbilanz kann das Teilwertverfahren in der Handelsbilanz zu Problemen führen:

  • Zulässigkeit: Bei reinen Leistungszusagen, die gleichmäßig erdient werden, erreicht das Teilwertverfahren sachgerechte Ergebnisse.
  • Unzulässigkeit: Jedoch gelten die ermittelten Wertansätze handelsrechtlich als unzulässig, wenn die Zusage vertragliche Besonderheiten aufweist, die eine gleichmäßige Verteilung des Aufwands über die gesamte Dienstzeit ausschließen (IDW RS HFA 30). Deshalb nutzen Unternehmen in diesen Fällen meist die PUC-Methode.

Ferner wenden Unternehmen das in § 6a EStG definierte Teilwertverfahren auch bei der Bewertung von anderen Personalverpflichtungen an, zum Beispiel bei Jubiläumsverpflichtungen.