#Pensionszusage

Was ist eine gehaltsabhängige Pensionszusage

  • Definition: Die Zusage wird als Prozentsatz des Gehalts formuliert (z. B. „5 % des letzten Bruttogehalts“).
  • Dynamik: Jede Gehaltserhöhung während der Beschäftigungsdauer führt automatisch zu einer höheren Rentenanwartschaft. Die Zusage passt sich somit der Lohnentwicklung an.
  • Vorteil für Arbeitnehmer: Bietet einen automatischen Schutz gegen Lohn- und Preissteigerungen.

Nicht gehaltsabhängige Pensionszusagen sind
Pensionszusagen sind nicht gehaltsabhängig, wenn es sich um eine der folgenden Formen handelt:

  1. Festbetragszusage:
    • Es wird ein fixer, unveränderlicher Euro-Betrag zugesagt (z. B. 400 € Rente pro Monat), unabhängig von der Gehaltsentwicklung.
  2. Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ):
    • Der Arbeitgeber sagt die Höhe der einzuzahlenden Beiträge (z. B. 150 € monatlich) zu.
    • Die spätere Rente richtet sich dann nach den tatsächlich eingezahlten Beiträgen und der erzielten Wertentwicklung, nicht nach dem Gehalt des Arbeitnehmers.

Die gehaltsabhängige Zusage ist also diejenige, die die höchste Korrelation zur aktuellen Einkommenssituation des Mitarbeiters herstellt.