#Bilanzstichtag

Der Bilanzstichtag markiert das Ende des Geschäftsjahres und dient als Zeitpunkt, um das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens mittels Inventur zu erfassen und zu bewerten.

Inventurvereinfachungsverfahren sind zulässig, müssen aber die korrekte Bewertung der Posten – wie Pensionsverpflichtungen – zum Stichtag sicherstellen.

Während die handelsrechtliche Bewertung zukünftige wertmäßige Veränderungen berücksichtigt, um den Erfüllungsbetrag zu schätzen, bleiben diese in der steuerlichen Bewertung unberücksichtigt, sofern sie nicht bereits schriftlich fixiert sind.