Angemessenheit der Gesamtbezüge des GGF
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareAngemessenheit der Gesamtbezüge: Der Strenge Fremdvergleich für GGF Die Angemessenheit der Gesamtbezüge (oder kurz Fremdvergleich) ist das zentrale Kriterium im Steuerrecht für die Anerkennung der Geschäftsführervergütung als Betriebsausgabe. Denn dieses Verfahren prüft rigoros, ob Zahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) betrieblich veranlasst sind und nicht etwa durch seine dominierende Gesellschafterstellung motiviert wurden. Prüfanlass und der FremdüblicheErnsthaftigkeit: Der Schlüssel zur steuerlichen Anerkennung Ihrer Pensionszusage
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Ernsthaftigkeit ist ein zwingendes steuerrechtliches Kriterium für die Anerkennung von Pensionszusagen, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Die Gesellschaft muss die Verpflichtung zur künftigen Rentenzahlung tatsächlich ernst nehmen und ihre Erfüllung beabsichtigen (R 8.7 KStR). Denn eine fehlende Ernsthaftigkeit löst eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aus. Nachweis der Ernsthaftigkeit und weitere Kriterien Unternehmen weisen diese Voraussetzung durchFinanzierbarkeit der Pensionszusage: Wie Sie die Existenz Ihres Unternehmens sichern
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Unter der Finanzierbarkeit in der Altersversorgung verstehen wir das Prinzip, dass die finanziellen Verpflichtungen aus einer Pensionszusage die Leistungsfähigkeit oder sogar die Existenz des Unternehmens nicht dauerhaft gefährden dürfen. Tatsächlich ist dieses Prinzip für die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in Deutschland besonders wichtig. Anforderungen an die Finanzierbarkeit Finanzielle Tragbarkeit und Prognose ZunächstGesellschafterbeschluss in der Altersversorgung: Warum dieser wichtig ist
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Der Gesellschafterbeschluss spielt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine entscheidende Rolle, weil er die zivilrechtliche Wirksamkeit sowie die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sichert. Die Notwendigkeit Der Gesellschafterbeschluss ist aus zwei Hauptgründen unerlässlich: Zivilrechtliche Wirksamkeit und Zuständigkeit Die Erteilung oder Änderung einer Pensionszusage betrifft eine grundlegende Angelegenheit des Anstellungsverhältnisses. Deshalb legt der Bundesgerichtshof
