Gestaltungsmöglichkeiten

Der Wertansatz in der Bilanz für die Pensionsverpflichtungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ist weitestgehend gesetzlich geregelt. Jedoch gibt es Abhängig von der Bilanzierung in der Handels- oder Steuerbilanz einige Wahlrechte bei der Bewertung. Für Sie als Unternehmen bestehen Gestaltungsmöglichkeit bei der Herleitung der Bilanzwerte. Die Auswirkungen dieser Gestaltungsmöglichkeiten können wir Ihnen durch Vergleichsberechnungen aufzeigen.

  • Überarbeitung der bisherigen Parameter für den in der Handelsbilanz gewählten #Anwartschaftstrend oder #Rententrend an die tatsächlichen langfristigen Gehalts- und Kostenverhältnisse
  • Anpassung der zugrunde liegenden biometrischen Daten

Für mittelbare Versorgungsverpflichtungen besteht handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht (Artikel 28 Abs. 1 EGHBG). Steuerlich ist eine Rückstellungsbildung nicht zulässig. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Pensionszusagen, die über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse eingerichtet wurden
  • Zusagen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach Tarifvertrag (ATV-K) die Versorgung von einer Zusatzversorgungskasse (ZVK/VBL) erhalten

Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen. Kontaktanfrage herstellen.

Übersicht Pensionsgutachten
Übersicht versicherungsmathematische Gutachten
BilMoG Zins
Monat7-jährig10-jährig
veröffentlicht 12.20231,74 %1,82 %
veröffentlicht 03.20241,80 %1,83 %
GBG-Prognose 12.20241,95 %1,89 %

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