Arbeitgeberwechsel und betriebliche Altersversorgung: Was Sie beachten müssen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareWas müssen Sie bei einem Arbeitgeberwechsel eines Mitarbeiters beachten? Bei einer vorzeitigen Beendigung der Betriebszugehörigkeit durch einen Arbeitgeberwechsel (Jobwechsel) des Mitarbeitenden, bleiben oft die Ansprüche auf die Betriebsrente bestehen. Unverfallbarkeit der Pensionszusage In welcher Höhe und ab wann diese Ansprüche bestehen bleiben, also die so genannte "Unverfallbarkeit" regelt das Betriebsrentengesetz. Ergänzend kann in der PensionszusageVersorgungszusagen rechtssicher gestalten und verwalten
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist eine Versorgungszusage? Eine Versorgungszusage bildet die rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie ist die vertragliche Zusage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt, um ihn im Versorgungsfall abzusichern. Dieser Fall tritt typischerweise bei Invalidität (Berufsunfähigkeit), Tod (Leistungen an Hinterbliebene) oder im Alter (Ruhestand) ein. Unabhängig davon ob die Leistung als einmaliger BetragWartezeiten in der bAV: Risikobegrenzung bei vorzeitigen Leistungsfällen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) definieren vertraglich festgelegte Fristen, die ein Mitarbeiter erfüllen muss, damit die Pensionszusage leistungsverpflichtend wird. Sie bieten dem Arbeitgeber eine wichtige Risikobegrenzung, denn sie schützen das Unternehmen aktiv vor finanziellen Risiken aus vorzeitigen Leistungsfällen. Falls Wartezeiten vereinbart werden, wird dies in der Pensionszusage oder der Versorgungsordnung geregelt. Definition der Wartezeiten
