Erdienbarkeit: Fehler bei Erstzusagen und Durchführungswegwechsel vermeiden
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Erdienbarkeit ist ein wichtiges Kriterium in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie sichert die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen. Der Zeitraum beginnt mit der Zusage und endet mit dem Ruhestandseintritt. BFH-Regeln für GGF Der Bundesfinanzhof (BFH) lieferte dazu klare Vorgaben. Das Gericht traf die Entscheidung am 20.05.2015 (Az.: I R 17/14). Beherrschende GGF brauchen eine FristFinanzierbarkeit der Pensionszusage: Wie Sie die Existenz Ihres Unternehmens sichern
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Unter der Finanzierbarkeit in der Altersversorgung verstehen wir das Prinzip, dass die finanziellen Verpflichtungen aus einer Pensionszusage die Leistungsfähigkeit oder sogar die Existenz des Unternehmens nicht dauerhaft gefährden dürfen. Tatsächlich ist dieses Prinzip für die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in Deutschland besonders wichtig. Anforderungen an die Finanzierbarkeit Finanzielle Tragbarkeit und Prognose ZunächstGesellschafterbeschluss in der Altersversorgung: Warum dieser wichtig ist
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Der Gesellschafterbeschluss spielt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine entscheidende Rolle, weil er die zivilrechtliche Wirksamkeit sowie die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sichert. Die Notwendigkeit Der Gesellschafterbeschluss ist aus zwei Hauptgründen unerlässlich: Zivilrechtliche Wirksamkeit und Zuständigkeit Die Erteilung oder Änderung einer Pensionszusage betrifft eine grundlegende Angelegenheit des Anstellungsverhältnisses. Deshalb legt der BundesgerichtshofSelbstkontrahierungsverbot: Sicherung der steuerlichen Anerkennung der GGF-Pensionszusage
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) ist entscheidend für die Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), weil sie die Wirksamkeit des Vertrages herstellt und damit dem Unternehmen die steuerliche Geltendmachung der Kosten ermöglicht. Selbstkontrahierungsverbot: Zivilrechtliche Wirksamkeit - Die Heilung des Mangels Das Gesetz verbietet Insichgeschäfte, denn es entsteht ein Interessenkonflikt: Der GGF handelt als Vertreter des
