Nachholverbot in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine KommentareDas Nachholverbot bildet eine zentrale steuerrechtliche Regelung (§6a Abs. 4 S. 1 EStG), die die maximal zulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr begrenzt. Es verhindert, dass Unternehmen alte Fehlbeträge in wirtschaftlich guten Zeiten auf einmal steuerwirksam ausgleichen und dadurch Gewinne verschieben. Die Regeln des Nachholverbots Zuführungsmaximum: Das Unternehmen darf der Pensionsrückstellung pro Wirtschaftsjahr maximal
Pensionsfonds – kurz erklärt
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Der Pensionsfonds spielt als eigenständiger Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wichtige Rolle. Er ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die nicht als klassisches Unternehmen der Lebensversicherung gilt. Diese Abgrenzung ermöglicht ihm eine besondere Flexibilität bei der Kapitalanlage, die ihn von anderen bAV-Instrumenten unterscheidet. Rechtliche Rahmenbedingungen und Anspruch Der Fonds untersteht dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wobei ihn
Unterstützungskasse – kurz erklärt
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Funktionsweise und Finanzierungsmodelle der Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse (U-Kasse) stellt einen hochflexiblen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (§ 1b Abs. 4 BetrAVG), weshalb der Arbeitgeber sie als eigenständige juristische Person (z.B. als eingetragenen Verein (e.V.) oder in Form der GmbH) gründen muss. Diese rechtliche Trennung schafft die wichtige Bilanzneutralität für
