Abfindung der Betriebsrente 2025: Wann ist die Auszahlung möglich?
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine KommentareDas deutsche Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verbietet die Abfindung der Betriebsrente grundsätzlich. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Altersvorsorge zu sichern, und untersagt deshalb die vorzeitige Kapitalauszahlung. Eine Abfindung gilt als Entschädigung für die Auflösung des ursprünglichen Rentenanspruchs und stellt eine neue vertragliche Vereinbarung dar. Die Abfindung ist somit nur in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. DieArbeitgeberwechsel und betriebliche Altersversorgung: Was Sie beachten müssen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Was müssen Sie bei einem Arbeitgeberwechsel eines Mitarbeiters beachten? Bei einer vorzeitigen Beendigung der Betriebszugehörigkeit durch einen Arbeitgeberwechsel (Jobwechsel) des Mitarbeitenden, bleiben oft die Ansprüche auf die Betriebsrente bestehen. Unverfallbarkeit der Pensionszusage In welcher Höhe und ab wann diese Ansprüche bestehen bleiben, also die so genannte "Unverfallbarkeit" regelt das Betriebsrentengesetz. Ergänzend kann in der Pensionszusage
