In Ihrem Unternehmen gibt es Pensionszusagen?
Die Ergebnisse unserer Pensionsgutachten (versicherungsmathematischen Gutachten) ermöglichen eine fachgerechte Bilanzierung der Pensionszusage. Ebenso können wir Sie bei Bedarf auch mit unserer rechtlichen Beratung unterstützen.
Einerseits erstellt die GBG-Consulting Pensionsgutachten, da die Pensionszusagen für den Jahresabschluss versicherungsmathematisch bewertet werden müssen und Pensionsrückstellungen zu ermitteln sind. Diese Aufgabe ist fachlich äußerst komplex und sollte fachgerecht durchgeführt werden. Lesen Sie hierzu: „Bilanzierung von Pensionsrückstellungen“
Deshalb ist für die bei uns arbeitenden Mathematiker und Mathematikerinnen die Qualifikation zum Aktuar und versicherungsmathematischen Sachverständigen selbstverständlich. Außerdem ist der Großteil unseres Teams bereits über 15 Jahre dabei und somit können wir unseren Mandanten ein hohes Maß an Erfahrung und Kontinuität bieten. Daher profitieren Sie vom festen Ansprechpartner / -innen, die die Versorgungssysteme in Ihrem Hause kennen. Somit sichern wir eine kundenorientierte adäquate Betreuung bei allen Aufgaben im Bereich der Bilanzierung und Rechnungslegung von Pensionsverpflichtungen und der sonstigen Personalverpflichtungen. Außerdem hat für uns Priorität die vereinbarten Termine für die Erstellung der Pensionsgutachten zuverlässig einzuhalten.
Andererseits begleiten wir Sie durch unsere rechtliche Beratung, denn nicht nur bei der Konzeption neuer oder angepasster Versorgungsmodelle sind rechtssichere Lösungen notwendig. Auch bei der Anpassung der Versorgungssysteme (siehe: Anpassung von Pensionszusagen), Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (siehe: Auslagerung von Pensionsverpflichtungen), Unternehmensnachfolge (siehe: Unternehmensnachfolge und bAV), M&A-Projekten, Versorgungsausgleichen (siehe: Versorgungsausgleich Update 2021 – Betriebsrente) oder individuellen Versorgungsregelungen für die Führungskräfte.
Pensionsgutachten
Unser Angebot
- Stichtagsgutachten
- Planungsrechnungen
- Versorgungsausgleich
- rechtliche Beratung rund um die Pensionszusage
Dies sind nur ein paar Beispiele.
Gutachten für Direktzusagen
Gutachten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Pensionsrückstellungen
Die Ergebnisse unserer versicherungsmathematischen Gutachten ermöglichen eine fachgerechte Bilanzierung der Pensionszusage.
- Je nach Bedarf für die Handelsbilanz, Steuerbilanz, kommunale Bewertung (NKF) und internationale Bewertung (IFRS, US-GAAP).
- Ausweis der Ergebnisse: handelsrechtlicher (§253 HGB) und steuerlicher Wertansatz (§ 6a EStG), Zuführungs- und Auflösungsbeträge der Rückstellungen, maximal mögliche steuerliche Zuführungen (Fehlbeträge), Veränderungsbeträge der Pensionsrückstellungen, Ausweis von Zinsaufwand, Dienstzeitaufwand, Zinsänderungsaufwand.
Insolvenzsicherung
- Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage für die gesetzliche Insolvenzsicherung
- Testat für den Pensionssicherungsverein PSVaG gemäß §§ 10, 11 BetrAVG
Ergebnisdarstellung
- Bezüglich der Darstellung und Aufbereitung der ermittelten Einzelwerte sind wir sehr flexibel aufgestellt und passen diese gerne entsprechend Ihren Wünschen an. Folglich werden alle Ergebnisse auch elektronisch bereitgestellt, um Ihren Prozess der Weiterverarbeitung der Ergebnisse zu erleichtern.
- Daneben zeigt unser versicherungsmathematisches Gutachten zusammenfassend alle notwendigen und von Ihnen gewünschten Details auf. Außerdem erläutert der Textteil die fachlichen und gesetzlichen Hintergründe für die vorgenommene Bewertung und stellt übersichtlich die hinterlegten Bewertungsparameter dar.
- Somit erhalten Sie von uns als Dokument ein gedrucktes, gebundenes und unterzeichnetes Gutachten. Ebenso werden die Gutachten als PDF-Datei in verschlüsselter Form zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus steht für Sie eine Version mit bzw. ohne Einzelnachweis zur Verfügung.
- Deshalb bieten unsere Pensionsgutachten für Ihre Buchhaltung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine solide Arbeitsgrundlage, in dem alle Werte für den Jahresabschluss und entsprechende Erläuterungen dargestellt werden. Außerdem sind ergänzende Hinweise und Erläuterungen bezüglich der Gutachtenergebnisse für uns selbstverständlich, kostenfrei und nicht zeitlich limitiert.
Pensionsrückstellungen – Bilanzierung
Nach der Vereinbarung der Pensionszusage ist diese in der Handels- und Steuerbilanz zu passivieren. Hierzu haben wir ein paar allgemeine Bilanzierungshinweise zusammengestellt.
Planungsrechnungen für die Rückstellungsentwicklung
Die Planung der Rückstellungen für den Jahresabschluss beinhaltet immer zweierlei, zum einen die Prognose und zum anderen die Gestaltung.
Für die Planung hat die GBG-Consulting ein spezielles Tool entwickelt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entwicklung der Rückstellung PLANBAR macht.
- Wir können Ihnen die möglichen Gestaltungsspielräume, die es bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen gibt, aufzeigen.
- Für Ihren Wirtschaftsplan und Ihre Finanzplanung erstellen wir fundierte und zweckmäßige Planungsrechnungen.
- Durch langfristige Prognoseberechnungen über zu erwartende Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Cashflows erhalten Sie einen Überblick über die Verpflichtungen und deren Entwicklung.
Versicherungsmathematische Gutachten
Gutachten für Altersteilzeit, Jubiläum, Deputate, Beihilfe, Sterbegelder, etc.
Ebenso erhalten viele Mitarbeiter /-innen in Unternehmen neben Pensionszusagen zusätzliche Leistungen. So werden bspw. Jubiläumsleistungen auf Grund der Betriebszugehörigkeit gezahlt oder für ältere Mitarbeiter /-innen werden Altersteilzeitregelungen angeboten.
Weiterhin finden sich oft Deputatzusagen bspw. für Energiezuwendungen oder Firmenticket für den öffentlichen Nahverkehr im öffentlichen Bereich. Eine große Auswahl der möglichen versicherungsmathematischen Gutachten finden Sie hier.
Versorgungsausgleich – Betriebsrente
Beratung & Betreuung beim Versorgungsausgleich
Als Rentenberater können wir Ihnen auch im Bereich des Versorgungsausgleichs eine kompetente und fundierte Rechtsberatung bieten.
Daneben erfüllen wir alle gerichtlich gewünschten Berechnungen für den Versorgungsausgleich.
Pensionsgutachten
Übersicht über alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Es gibt jedoch unterschiedliche Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. Diese unterscheiden sich durch ihre rechtliche Gestaltung und den daraus resultierenden arbeitsrechtlichen sowie steuerlichen Bewertungsvorschriften.
Wir erstellen Gutachten für alle Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds
Pensionsrückstellungen | Gutachten für Direktzusagen
Wir erstellen Pensionsgutachten für Direktzusagen (unmittelbare Pensionszusagen) und ermitteln die Pensionsrückstellung (Erfüllungsbetrag; § 6a EStG Gutachten). Bei einer Direktzusage zahlt das Unternehmen die zugesagten Versorgungsleistungen für Altersrente, Berufsunfähigkeit, Tod und Hinterbliebenen direkt aus eigenen Finanzierungsmitteln.
Gutachten für Unterstützungskassen
Wir erstellen Pensionsgutachten für die Unterstützungskasse.
Auch bei einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse muss beim Trägerunternehmen im Anhang zur Bilanz der „Lastwert“ ausgewiesen werden.
Gutachten für Mitglieder einer Zusatzversorgungskasse
Wir erstellen Pensionsgutachten (Lastwertgutachten) für Mitglieder einer Zusatzversorgungskasse (VBL, ZVK).
Das Unternehmen (Mitglied) muss aus handelsrechtlicher Sicht die Pensionszusage mit dem Erfüllungsbetrag bilanzieren (im Anhang zur Bilanz ausweisen). Da das Vermögen der Zusatzversorgungskasse diesen Wert erreicht, ist die verbleibende Differenz (Lastwert) im Anhang auszuweisen.
Gutachten für Pensionskassen
Wir erstellen Pensionskassengutachten. Entsprechend den Auflagen der BaFin nehmen wir die notwendigen Prüfungen vor.
Gutachten für Trägerunternehmen von Pensionskassen, die in wirtschaftlicher Notlage sind/waren
Wir erstellen Gutachten für Pensionskassen in wirtschaftlicher Notlage. Hier besteht Handlungsbedarf bei den Trägerunternehmen.
Gutachten für Pensionsfonds
Wir erstellen Pensionsfondsgutachten. Die entsprechenden Prüfungen und Kontrollen werden im Rahmen unseres Gutachtens erstellt.
Pensionsgutachten zu speziellen Vorschriften
Gutachten für Altersrückstellungen gemäß UV-AltRückV
Wir erstellen versicherungsmathematische Berechnungen gemäß UV-AltRückV.
Gutachten für die Überschuldungsbilanz
Wir erstellen Pensionsgutachten für die Überschuldungsbilanz. Es wird geprüft, ob eine Überschuldung vorliegt.