Unsere GBG-Prognose für die BilMoG-Prognose für den 31.12.2024. Der Rechnungszins bei dem 10-jährigen Durchschnitt erhöht sich auf 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Ein deutlicher Anstieg wird beim 7-jährigen-Durchschnittzinssatz erreicht. Dieser steigt auf 1,96 % (Vorjahr 1,74 %) und liegt nun oberhalb des 10-Jährigen. Die Differenz hat sich umgekehrt und beträgt -0,06 % Punkte (Vorjahr +0,08 %-Punkte). (Stand November 2024)
Im Oktober 2024 hat sich der Trend des Vormonats fortgesetzt. Die Rechnungszinssätze für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen ziehen weiterhin leicht an. So erhöht sich der zehnjährige Durchschnittszins auf 1,88 % (Vormonat: 1,87 %). Der siebenjährige Durchschnittszins für die sonstigen Verpflichtungen steigt auf 1,93 % (Vormonat 1,91 %) und liegt nun oberhalb des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes.
Eine mögliche Weiterentwicklung der bereits veröffentlichten Rechnungszinssätze wird nicht von der Deutschen Bundesbank angeboten. Als zuverlässiges Instrument für Ihre Finanzplanung bieten wir eine GBG-Prognose für die BilMoG-Prognose der Rechnungszinssätze an.
Ein sinkender Rechnungszins führte zum Anstieg der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz
Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind bei der Bewertung der Pensionszusagen für die Handelsbilanz Rechnungszinssätze anzuwenden, die den durchschnittlichen restlaufzeitadäquaten Marktzinssätzen der vergangenen Geschäftsjahre entsprechen. Der Glättungszeitraum beträgt zunächst 7 Jahre. Somit betrug zum 01.01.2010 der BilMoG-Rechnungszinssatz für eine ⌀ Restlaufzeit von 15 Jahren 5,25%. Jedoch sank er in der Folgezeit stetig. Folglich belastet der sinkende Rechnungszins den Jahresabschluss, da die Umbewertung im vollen Umfang erfolgswirksam zu erfassen ist.
Um diese Entwicklung abzumildern wurde der Glättungszeitraum auf 10 Jahre verlängert (am 16.03.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht). Der Differenzbetrag zwischen den Pensionsrückstellungen (7 bzw. 10 Jahres-⌀) ist im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben. Für den Fall, dass die Rückstellungen mit 7-Jahres-Durchschnittszins höher wären, unterliegt der Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre.
Zinswende ist erreicht
Die Rechnungszinsen sanken jedoch um durchschnittlich 0,42 Prozentpunkte jährlich weiter. Im Januar 2022 erreichte der 7-jährige Durchschnittszins mit 1,34 % seinen zwischenzeitlich tiefsten Stand. Die einsetzende Inflation stoppte diesen Trend. (Im Vergleich erreichte der 10-jährige Durchschnittszins den Tiefpunkt erst ein Jahr später.)
Durch die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) und durch das nun steigende Zinsniveau wurde der Abwärtstrend der Marktzinssätze in einen Aufwärtstrend gewandelt. Diese Zinswende der Marktzinssätze wirkt sich jedoch durch die 7-jährige bzw. 10-jährige Durchschnittsbildung unterschiedlich auf die handelsrechtlichen Rechnungszinssätze aus. Durch die „kürzere“ Durchschnittsbildung steigt der 7-jährige Rechnungszinssatz bereits seit Januar 2022 an. Im Gegensatz dazu hat der 10-jährige Durchschnittszins den Tiefstand erst zwischen Oktober 2022 bis Januar 2023 erreicht.
Dies führt dazu, dass sich die beiden Zinslinien schneiden werden. Nach den Berechnungen der GBG-Consulting ist dies Mitte 2024.
Die GBG-Prognose
Das Instrument für Ihre Planungsrechnung
Mit der GBG-Prognose für den BilMoG-Rechnungszins kann die Entwicklung der Rückstellungen fundiert geplant werden.
Mit Hilfe der von uns entwickelten GBG-Prognose für die BilMoG-Prognose der Rechnungszinssätze können Sie die zukünftige Entwicklung der Rückstellungen und somit die Belastungen und Auswirkungen auf Ihre Unternehmensbilanz besser einschätzen und planen.
- Sie erhalten Transparenz im Cashflow, der Liquidität und im Controlling. Die Budgetierung und Planung der Kosten und des Aufwands für die Altersversorgung wird ermöglicht.
- Ausgehend von dem für die Stichtagsbewertung zur Verfügung gestellten Personenbestand erstellen wir Planungsrechnungen (Vorschaurechnungen) für die bei Ihnen existierenden Verpflichtungen.
- Für den Liquiditätsplan werden detailliert die kurzfristigen, mittelfristigen oder langfristigen zu erwarteten Belastungen dargestellt.
- Ebenso können bei der Planungsrechnung verschiedene Entwicklungen unterstellt werden, bspw. Szenarien mit und ohne Biometrie oder die Berücksichtigung von Stellenabbau etc.
BilMoG-Prognose
Die mögliche Entwicklung der HGB-Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB
Für die Finanzplanung und Controlling haben wir ein Prognosetool entwickelt, um die Entwicklung der Rechnungszinsen besser einschätzen zu können. Demzufolge ist es mit Hilfe der GBG-Prognose möglich eine BilMoG-Prognose für den Rückstellungsverlauf zu erstellen.
Damit die Auswirkungen einer möglichen Zinsentwicklung sichtbar werden, wird der derzeitige HGB Rechnungszins zusätzlich mit einer um 0,5 (bisher 0,1 geändert ab 07/2021) Prozentpunkten besseren (Szenario B) bzw. schlechteren (Szenario C) Zins- und Renditesituation simuliert. Szenario A unterstellt die gleichbleibende Situation.
Bereits seit über zehn Jahren führen wir monatliche Berechnungen zur Entwicklung des BilMoG-Rechnungszinses durch. Haben Sie Fragen zur Methodik, so sprechen Sie uns gerne an.
Das Ergebnis der GBG-Prognose für die BilMoG-Prognose
(Alle Angaben sind Werte der GBG-Prognose ohne Gewähr)
Entwicklung 7-Jahres-⌀ | Entwicklung 10-Jahres-⌀ | |||||
Datum | Szenario A | Szenario B | Szenario C | Szenario A | Szenario B | Szenario C |
31.12.2024 | ⇑1,96 % | ⇑1,98 % | ⇑1,95 % | ⇑1,90 % | ⇑1,91 % | ⇑1,89 % |
31.12.2025 | ⇑2,17 % | ⇑2,26 % | ⇑2,09 % | ⇑2,03 % | ⇑2,09 % | ⇑1,97 % |
31.12.2026 | ⇑2,49 % | ⇑2,65 % | ⇑2,34 % | ⇑2,20 % | ⇑2,31 % | ⇑2,09 % |
31.12.2027 | ⇑2,86 % | ⇑3,09 % | ⇑2,64 % | ⇑2,35 % | ⇑2,51 % | ⇑2,19 % |
31.12.2028 | ⇑3,21 % | ⇑3,50 % | ⇑2,91 % | ⇑2,49 % | ⇑2,70 % | ⇑2,29 % |
31.12.2029 | ⇑3,29 % | ⇑3,66 % | ⇑2,92 % | ⇑2,72 % | ⇑2,98 % | ⇑2,46 % |
31.12.2030 | ⇓ 3,25 % | ⇑3,69 % | ⇓ 2,81 % | ⇑2,98 % | ⇑3,28 % | ⇑2,67 % |
Hier die bereits veröffentlichten HGB Rechnungszinssätze
(Alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: Deutsche Bundesbank)
Entwicklung 7-Jahres-⌀ | Entwicklung 10-Jahres-⌀ | |
Datum | historische Werte | historische Werte |
31.12.2015 | 3,89 % | 4,31 % |
31.12.2016 | ⇓ 3,24 % | ⇓ 4,01 % |
31.12.2017 | ⇓ 2,80 % | ⇓ 3,68 % |
31.12.2018 | ⇓ 2,32 % | ⇓ 3,21 % |
31.12.2019 | ⇓ 1,97 % | ⇓ 2,71 % |
31.12.2020 | ⇓ 1,60 % | ⇓ 2,30 % |
31.12.2021 | ⇓ 1,35 % | ⇓ 1,87 % |
31.12.2022 | ⇑ 1,44 % | ⇓ 1,78 % |
31.12.2023 | ⇑ 1,74 % | ⇑ 1,82 % |
Die Rechnungszinssätze für die handelsrechtliche Bewertung gemäß § 253 HGB werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben und sind allgemein verbindlich.
Welche Auswirkungen hat der Rechnungszins auf die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz?
Die zukünftige Entwicklung der Rechnungszinsen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der in der Handelsbilanz zu bildenden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) und auf die sonstigen Rückstellungen. Folglich belasten die Veränderungsbeträge direkt in vollem Umfang den Finanz- und Personalaufwand und somit das Jahresergebnis.
Können die Auswirkungen auf das Finanzergebnis geschätzt werden?
Der Wirkungsgrad der Zinssatzänderung ist u.a. von den Laufzeiten der Verpflichtungen abhängig, sowie von der genauen Gestaltung der Vereinbarung. Ebenfalls ist die Altersstruktur der aktiven Mitarbeiter /-innen und Rentner /-innen nicht generell vergleichbar und somit kann die Auswirkung auf die HGB Rückstellung nicht pauschal abgeleitet werden. Somit empfehlen wir eine individuelle Planungsrechnung durchzuführen.