Nachholverbot in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDas Nachholverbot bildet eine zentrale steuerrechtliche Regelung (§6a Abs. 4 S. 1 EStG), die die maximal zulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr begrenzt. Es verhindert, dass Unternehmen alte Fehlbeträge in wirtschaftlich guten Zeiten auf einmal steuerwirksam ausgleichen und dadurch Gewinne verschieben. Die Regeln des Nachholverbots Zuführungsmaximum: Das Unternehmen darf der Pensionsrückstellung pro Wirtschaftsjahr maximal
Steuerliche Fehlbeträge bei Pensionsrückstellungen: Nachholverbot und Teilwert
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Ein steuerlicher Fehlbetrag bei Pensionsrückstellungen entsteht, wenn ein Unternehmen die maximal zulässige Zuführung zur Rückstellung nicht ausschöpft. Denn Abs. 4 EStG legt fest, dass die Rückstellung höchstens um die jährliche Differenz der Teilwerte steigen darf. Das Problem sowie dessen Konsequenzen bestimmt das steuerliche Nachholverbot. Ursachen und Konsequenzen Ein steuerlicher Fehlbetrag bedeutet, dass die tatsächlich gebildete
