Nachholverbot in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDas Nachholverbot bildet eine zentrale steuerrechtliche Regelung (§6a Abs. 4 S. 1 EStG), die die maximal zulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr begrenzt. Es verhindert, dass Unternehmen alte Fehlbeträge in wirtschaftlich guten Zeiten auf einmal steuerwirksam ausgleichen und dadurch Gewinne verschieben. Die Regeln des Nachholverbots Zuführungsmaximum: Das Unternehmen darf der Pensionsrückstellung pro Wirtschaftsjahr maximal
