Selbstkontrahierungsverbot: Sicherung der steuerlichen Anerkennung der GGF-Pensionszusage
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) ist entscheidend für die Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), weil sie die Wirksamkeit des Vertrages herstellt und damit dem Unternehmen die steuerliche Geltendmachung der Kosten ermöglicht. Selbstkontrahierungsverbot: Zivilrechtliche Wirksamkeit - Die Heilung des Mangels Das Gesetz verbietet Insichgeschäfte, denn es entsteht ein Interessenkonflikt: Der GGF handelt als Vertreter des
