Nachholverbot in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDas Nachholverbot bildet eine zentrale steuerrechtliche Regelung (§6a Abs. 4 S. 1 EStG), die die maximal zulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr begrenzt. Es verhindert, dass Unternehmen alte Fehlbeträge in wirtschaftlich guten Zeiten auf einmal steuerwirksam ausgleichen und dadurch Gewinne verschieben. Die Regeln des Nachholverbots Zuführungsmaximum: Das Unternehmen darf der Pensionsrückstellung pro Wirtschaftsjahr maximal
Nachzahlungsverbot bei GGF-Zusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Das Nachzahlungsverbot stellt eine fundamentale Anforderung in der betrieblichen Altersversorgung dar, insbesondere wenn Unternehmen Pensionszusagen an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) erteilen. Es regelt primär, dass Gesellschaften Pensionszusagen oder deren Erhöhungen ausschließlich für künftige Dienstjahre festlegen dürfen und eine rückwirkende Gewährung damit ausschließen. Vermeidung der Verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Der entscheidende Hintergrund für diese strenge Regelung liegt im
