Ernsthaftigkeit: Der Schlüssel zur steuerlichen Anerkennung Ihrer Pensionszusage
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Ernsthaftigkeit ist ein zwingendes steuerrechtliches Kriterium für die Anerkennung von Pensionszusagen, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Die Gesellschaft muss die Verpflichtung zur künftigen Rentenzahlung tatsächlich ernst nehmen und ihre Erfüllung beabsichtigen (R 8.7 KStR). Denn eine fehlende Ernsthaftigkeit löst eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aus. Nachweis der Ernsthaftigkeit und weitere Kriterien Unternehmen weisen diese Voraussetzung durch
