Ernsthaftigkeit
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWas bedeutet die Ernsthaftigkeit in der betrieblichen Altersversorgung? Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) werden regelmäßig nur dann anerkannt, wenn sie ernsthaft gemeint sind (R 8.7 KStR). Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen (BFH-Urteil vom 24.04.2002 – I R 18/01). Für das vereinbarte Pensionierungsalter gilt: