Überversorgung in der bAV: Angemessenheit von Pensionszusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareÜberversorgung in der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) Der Begriff Überversorgung beschreibt den Zustand, bei dem die insgesamt zugesagte Altersversorgung die Höhe des Aktivlohns deutlich übersteigt. Als Grenze gilt hier jedoch bereits die 75% Marke. Das Prinzip der Versorgungszusage Die betriebliche Altersversorgung dient der Absicherung im Alter und soll das bisherige Lohnniveau sichern. Die Rechtsprechung besagt, dassVersorgungszusagen rechtssicher gestalten und verwalten
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist eine Versorgungszusage? Eine Versorgungszusage bildet die rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie ist die vertragliche Zusage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt, um ihn im Versorgungsfall abzusichern. Dieser Fall tritt typischerweise bei Invalidität (Berufsunfähigkeit), Tod (Leistungen an Hinterbliebene) oder im Alter (Ruhestand) ein. Unabhängig davon ob die Leistung als einmaliger BetragWartezeiten in der bAV: Risikobegrenzung bei vorzeitigen Leistungsfällen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) definieren vertraglich festgelegte Fristen, die ein Mitarbeiter erfüllen muss, damit die Pensionszusage leistungsverpflichtend wird. Sie bieten dem Arbeitgeber eine wichtige Risikobegrenzung, denn sie schützen das Unternehmen aktiv vor finanziellen Risiken aus vorzeitigen Leistungsfällen. Falls Wartezeiten vereinbart werden, wird dies in der Pensionszusage oder der Versorgungsordnung geregelt. Definition der Wartezeiten
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