Beitragszusage mit Mindestleistung: Transparente Kosten bei voller Kapitalgarantie
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Beitragszusage mit Mindestleistung (BZM) bildet eine spezielle und moderne Zusageform der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des Altersvermögensgesetzes 2002 im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankerte. Arbeitgeber setzen diese Zusage ausschließlich über externe Durchführungswege wie die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds um. Das Prinzip der Beitragszusage mit Mindestleistung: Eindeutige Kosten gegen Marktertrag Der
