Gutachten für Deputate | Deputatgutachten

Deputatgutachten - Gutachten für Deputatverpflichtungen

Die GBG-Consulting erstellt Gutachten für Deputate und Energiebeihilfen | Deputatgutachten. Grundlage für das versicherungsmathematische Gutachten ist eine Deputatvereinbarung.

Deputate? – Sachleistungen als zusätzlicher Gehaltsbestandteil

Demzufolge erhalten in einigen Unternehmen die Mitarbeiter /-innen neben der Lohn- und Gehaltszahlung Sachleistungen als zusätzlichen Gehaltsbestandteil.

Bekanntes Beispiel hierfür ist die im Steinkohle-Bergbau vereinbarte „Deputat-Kohle“. Deswegen ist dieser „Hausbrand“ auf Bezugsschein eine Sachleistung für die Kumpel und ihre Familien, die es zu Hause warm haben sollten. Jedoch nach dem Ende des Bergbaus in Deutschlands geht auch die Ära dieser Naturalleistung zu Ende. Allerdings bleibt der Anspruch auf Deputate als entsprechende Geldleistung bestehen.

Weitere Beispiele für zusätzliche Deputatleistungen finden sich in der Chemie-, Energiewirtschaft oder auch bei Verkehrsunternehmen. Demnach ist es hier oft üblich, dass Betriebsrentner weiterhin kostenlose oder rabattierte Produkte erhalten, wie bspw. Strom, Gas, Freifahrt in Verkehrsmitteln, Firmentickets.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerden gegen Streichung der Deputat-Kohle für Bergleute (Beschluss vom 20.02.2020; Az.: 1 BvR 2071/18 uA) noch einmal bekräftigt, dass diese Deputatleistungen eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung ist, auf Grund der erbrauchten Betriebstreue. Allerdings nur, wenn diese Sozialleistungen Versorgungszwecken dienen, also auf Grund des Eintritts eines Leistungsfalles (Alter, Invalidität, Tod) zu gewähren sind. Ungeachtet davon, ob die Deputatleistungen bereits während der aktiven Dienstzeit erbracht worden sind.

Bilanzierung der Deputate

Demzufolge richtet sich die handels- und steuerbilanzielle Behandlung nach den gleichen Regelungen wie für Pensionsverpflichtungen. Infolgedessen ist bei der Bewertung der zu berücksichtigende handelsrechtliche Rechnungszinssatz pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) anzusetzen. Somit finden Sie die bereits veröffentlichen Rechnungszinssätze sowie die GBG-Rechnungszinsprognose auf der Seite: HGB Zinssatz | GBG-Prognose

Also sind weiterhin auch für die steuerliche Bewertung die Regelungen des § 6a EStG zu beachten. Demzufolge ist hier ein Rechnungszins von 6,00 % anzusetzen.

Somit enthält das Gutachten für Deputate die notwendigen handels- und steuerrechtlichen Angaben.

Unser Angebot

Pensionsgutachten Pensionsrückstellungen Pensionszusagen Direktzusagen

Wir erstellen Deputatgutachten für den Jahresabschluss

und ermitteln die Deputatrückstellung

  • für die Handelsbilanz (§§ 249, 253 HGB)
  • für die Steuerbilanz (gemäß § 6a EStG)
  • nach kommunalen Bewertungsvorschriften (NKF)
  • nach internationalen Bewertungsvorschriften (IFRS/US-GAAP/FRS)

Ungeachtet der gesetzlich stark reglementiert Bewertungsvorschriften, gibt es einige Möglichkeiten bei der Wahl der Bewertungsparameter. Wir können Ihnen den Gestaltungsspielraum aufzeigen und entsprechende Ergebnisanalysen darstellen.

Die Deputatleistungen unterliegen als Geldleistung der Preissteigerungsrate. Deswegen erstellen wir für den Wirtschaftsplan und die Finanzplanung Planungsrechnungen für die Rückstellungsentwicklung. Hiermit können Sie im Vorfeld die Belastungen und Auswirkungen auf Ihre Unternehmensbilanz besser einschätzen und planen. Sie erhalten Transparenz im Cashflow, der Liquidität und im Controlling.

Gutachten für Deputate – Gliederung

Unser versicherungsmathematisches Gutachten für Deputatverpflichtungen beinhaltet u.a. die folgenden Angaben:

  • Kurzbeschreibung der zu bewertenden Deputatvereinbarung
  • Bewertungsannahmen und Berechnungsdurchführung
  • Deputatrückstellungen für die Handelsbilanz (Erfüllungsbetrag, Zinsaufwand, Aufwand durch die Zinssatzänderung, Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB)
  • Berechnungsergebnis – Steuerbilanz (steuerlicher Teilwert)
  • Beschreibung der Deputatzusagen und der allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze
  • Darstellung der verwendeten mathematischen Formeln
  • Ergebnisse (Zusammenstellung, Einzelnachweis) Deputatrückstellungen
  • Informationen zu Verteilungsbeträgen bei der Nutzung von Bilanzierungswahlrechten
  • Darstellung nach internationalen Bewertungsvorschriften