Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse zählt zu der ältesten Form der betrieblichen Altersversorgung.
Unabhängig davon, ob diese als pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse gestaltet ist, muss die Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung aus arbeitsrechtlicher und vor allem aus steuerlicher Sicht fachgerecht verwaltet und organisiert sein. Somit beinhaltet die Betreuung von Unterstützungskassen reichhaltige Aufgaben.
Viele Unternehmen wickeln die betriebliche Altersversorgung über eine betriebsinterne oder überbetriebliche Unterstützungskasse ab. Jedoch sind die gesetzlichen Anforderungen für die Betreuung von Unterstützungskassen recht komplex. Einerseits sind bei der Verwaltung der Unterstützungskasse die Vorschriften für die Vereinsführung zu beachten, andererseits das reichhaltige Regelwerk der betrieblichen Altersversorgung. Somit bedarf es hierfür einiger Spezialkenntnisse, die stets auf dem aktuellen Stand zu halten sind.
Allerdings gehört dieser Bereich selten zu Ihrem Kerngeschäft. Damit Ihre betriebliche Altersversorgung nicht zur Belastung wird, können wir die fachgerechte bAV Betreuung übernehmen und so für eine sichere Altersversorgung für Sie und Ihr Unternehmen sorgen.
Deswegen widmen wir uns gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen der Betreuung von Unterstützungskassen.
Unser Angebot
Betreuung von Unterstützungskassen
Gemeinschaftliche Dienstleistungen für Unterstützungskassen
Verwaltung der Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersversorgung wird oft mit Hilfe einer Unterstützungskasse durchgeführt, die in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisiert ist.
Deswegen sind bei der Betreuung von Unterstützungskassen neben der Verwaltung des Versorgungswerkes zusätzlich auch die Vorschriften aus dem Vereinsrecht zu beachten. Somit umfassen die Verwaltungsaufgaben einerseits die Pflege des Personenbestandes, die Rentenauszahlung aber auch die Unterstützung und Regelung der Arbeit der Gremien (Mitgliederversammlung, Vorstand, Berat) und die Buchhaltung.
Demzufolge ist ein professionelles Pensionsmanagement notwendig, dass von unserer Partnergesellschaft „Pensus Pensionsmanagement GmbH“ geleistet werden kann. Deshalb bietet sie unter anderem diese speziellen Servicepakete an:
Dienstleistungspaket
Verwaltung und Bestandsbetreuung
- Anwartschaftsverwaltung
- Rentenverwaltung und -abrechnung
- Persönliche Betreuung der Vertriebspartner und der Trägerunternehmen
Funktionsausgliederung
- Buchhaltung und Jahresabschluss
- Vereins-/Geschäftsführung
- Cash-Management: Abwickeln der Zahlungsströme zwischen Trägerunternehmen, Rückdeckungsversicherer und U-Kasse
- Ermittlung des steuerlichen Kassenvermögens
- Bereitstellung von Daten für die GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH
- Abgabe der Körperschaftssteuererklärung
- Berichtswesen und Reporting
Einen Kontakt stellen wir gerne her.
https://www.pensus.de/leistungen-bav-verwaltung/unterstuetzungskasse/
Rechtliche Beratung und Gutachtenerstellung
Unabhängig und ergänzend bietet die GBG-Consulting weitere notwendige Dienstleistungen an. Deshalb beinhaltet die Betreuung der Unterstützungskasse auch die rechtliche und die gutachterliche Unterstützung.
Somit umfasst die rechtliche Beratung zum einen die notwendigen Unterstützungen aus Sicht des Vereins (Unterstützungskasse) und zum anderen Rechtsberatung im Bereich der erteilten betrieblichen Altersversorgung. Darüber hinaus sind in Abhängigkeit davon, ob die Unterstützungskasse pauschaldotiert wird oder als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse organisiert ist, weitere Vertragsdokumente zu erstellen.
Rechtliche Betreuung
- rechtliche Unterstützung des Vorstands bei der Führung der Unterstützungskasse
- Formulierung und Erstellung von Leistungsplänen für die Unterstützungskasse
- Gestaltung und Bereitstellung der Versorgungsordnungen für die Trägerunternehmen
Gutachterliche Tätigkeiten
Die gutachterliche Tätigkeit umfasst zum einen eine Beurteilung der Unterstützungskasse aus Sicht des Vereins als“ soziale Einrichtung“ und zum anderen eine handelsrechtliche Beurteilung aus Sicht des Trägerunternehmens.
Gutachten für die Unterstützungskasse
- Das Gutachten überprüft und testiert für die U-Kasse die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben als eine „Sozialen Einrichtung“.
- Außerdem erfolgt die Prüfung für die Trägerunternemhen, ab die Abzugsfähigkeit der Beiträge des Trägerunternehmens als Betriebsausgaben (§ 4d EStG) gegeben ist.
Schließlich sollte nur auf dieser Grundlage der Vorstand der Unterstützungskasse bei der Mitgliederversammlung entlastet werden. Somit wird eine abgestimmte professionelle Vereinsführung sichergestellt.
Gutachten für das Trägerunternehmen
Außerdem sind diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen auch handelsrechtlich zu bewerten. Nach Berücksichtigung des tatsächlichen Kassenvermögens ist der verbleibende Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen (Unterdeckung oder Lastwert) im Anhang zur Bilanz beim Trägerunternehmen auszuweisen.
- Ermittlung der handelsrechtlichen Unterdeckung (Lastwertgutachten)
Weitere Informationen zu den versicherungsmathematischen Gutachten für Unterstützungskassen.
Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen. Angebotsanfrage herstellen.