
Die Unternehmensnachfolge und den Generationenwechsel gestalten
inklusive der bestehenden Altersversorgung
Ziel ist es, den langfristigen Erfolg und das Fortbestehen des Betriebs zu sichern.
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der weit über die reine Übergabe des Betriebs hinausgeht. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und sowohl für den Übergebenden als auch für den Übernehmenden eine stabile Zukunft zu gewährleisten. Ein oft unterschätzter, aber immens wichtiger Aspekt dabei ist die betriebliche Altersversorgung.
Warum ist die betriebliche Altersversorgung bei der Unternehmensnachfolge so wichtig?
Die betriebliche Altersversorgung kann aus unterschiedlicher Sicht bei der Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle spielen
Absicherung des Übergebenden
Viele Unternehmer finanzieren ihren Ruhestand auch aus dem Erlös des Unternehmensverkaufs. Eine gut organisierte betriebliche Altersversorgung kann hier eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge darstellen. Der Übergebende möchte neben einem hohen Unternehmenswert auch die eigene Altersversorgung sichergestellt wissen und möglichst nicht von der zukünftigen Entwicklung des „alten“ Betriebs abhängig sein.
Attraktivität für den Übernehmenden
Hingegen würde der Übernehmende gerne ein schuldenfreies Unternehmen möglichst ohne betriebsfremde Risiken übernehmen. Jedoch sind bspw. die zu zahlenden Renten aus dem operativen Geschäft zu leisten. Ebenso stellen diese einen nicht betriebsnotwendigen Schuldposten dar und vorhandene Deckungslücken durch fehlende Absicherung des Langlebigkeits- und Kapitalmarktrisikos können insoweit eine zusätzliche Belastung für das Unternehmens bedeuten.Jedoch kann für einen potenziellen Nachfolger ein Unternehmen mit einer gut organisierten betriebliche Altersversorgung attraktiv sein. Es signalisiert eine vorausschauende Personalpolitik und kann dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter langfristig zu binden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Nachfolger selbst Mitarbeiter aus dem Unternehmen übernehmen möchte.
Mitarbeiterbindung und -motivation
Wenn Mitarbeiter des Unternehmens bereits über eine betriebliche Altersversorgung verfügen, ist es wichtig, dass diese bei der Nachfolge angemessen fortgeführt wird. Eine transparente Kommunikation und die Sicherstellung der bestehenden Zusagen sind entscheidend, um Vertrauen zu erhalten und die Motivation der Belegschaft zu gewährleisten. Ein Bruch in der betriebliche Altersversorgung kann zu Unsicherheit und sogar zum Verlust wichtiger Mitarbeiter führen.
Haftungsfragen
Bei der Unternehmensnachfolge gehen auch die Verpflichtungen aus der betriebliche Altersversorgung auf den Nachfolger über. Es ist unerlässlich, dass diese Verpflichtungen genau geprüft und bewertet werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Eine Due Diligence im Bereich der betriebliche Altersversorgung ist daher zu empfehlen.
Finanzierungsaspekte
Die Finanzierung der betriebliche Altersversorgung kann Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung haben. Bestehende Pensionszusagen oder Direktversicherungen müssen bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Analyse der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht es, potenzielle Risiken und Chancen zu identifizieren.
Handlungsfelder bei der Integration der betriebliche Altersversorgung in die Unternehmensnachfolge
Bestandsaufnahme und Analyse
Zunächst werden alle bestehenden Verpflichtungen (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und vorhandene Finanzierungsmittel erfasst.
Bewertung und Risikomanagement
Durch eine versicherungsmathematische Bewertung, die zukünftige Zahlungsströme und Bilanzierungswerte aufzeigt (z.B. Unterdeckung, steigende Lebenserwartung), können die tatsächlichen Risiken dargestellt werden. Hieraus können sich Auswirkungen Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung ergeben.
Gestaltung der Nachfolge
Wie soll die bestehende betriebliche Altersversorgung in die Nachfolgeregelung integriert werden?
Kann der Übergebende seine betriebliche Altersversorgung im Unternehmen belassen oder soll dies anders gestaltet werden und welche Möglichkeiten gibt es hier?
Wie werden die Pensionszusagen für die Mitarbeiter fortgeführt?
Kommunikation
Informieren Sie alle Beteiligten transparent über die Auswirkungen der Unternehmensnachfolge.
Rechtliche Beratung
Ziehen Sie frühzeitig Experten für die betriebliche Altersversorgung hinzu, um alle rechtlichen und versicherungsmathematischen Aspekte der betriebliche Altersversorgung bei der Unternehmensnachfolge zu klären.
Die IHK Region Stuttgart hat einen Artikel zur Unternehmensübertragung, der auch auf die Altersversorgung eingeht: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/nachfolge/unternehmensuebertragung-formen-678828
Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung nach Generationenwechsel / Unternehmensnachfolge
Wesentliche Alternativen und Handlungsfelder
Die Integration der betrieblichen Altersversorgung in die Unternehmensnachfolge ist ein Bestandteil einer erfolgreichen Übergabe.
Bei einer Unternehmensnachfolge sind die Alternativen für die betriebliche Altersversorgung vielfältig und hängen stark von der individuellen Situation des übergebenden Unternehmers, des Unternehmens selbst und des Nachfolgers ab. Es geht nicht nur darum, die bestehende betriebliche Altersversorgung zu verwalten, sondern auch darum, sie aktiv zu gestalten, um die Nachfolge zu erleichtern und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Umgang mit bestehenden Pensionszusagen (Direktzusagen)
Direktzusagen sind in mittelständischen Unternehmen weit verbreitet, können aber bei der Unternehmensnachfolge zu erheblichen Herausforderungen führen, da sie Bilanzpositionen und Haftungsrisiken darstellen.
Ausfinanzierung der Pensionszusagen
Einmalige Kapitalabfindung
Der übergebende Unternehmer oder die Gesellschaft zahlt die bestehende Pensionszusage komplett oder teilweise an den Berechtigten (oft den Gesellschafter-Geschäftsführer) aus. Dies kann Liquidität binden, schafft aber Klarheit und entlastet das Unternehmen von zukünftigen Verpflichtungen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind hierbei zu beachten.
Übertragung auf externe Versorgungsträger
Eine Pensionszusage kann auf unterschiedliche Versorgungsträger übertragen werden. Dies kann für das Unternehmen und den Nachfolger eine Entlastung darstellen, da die Verpflichtungen aus der Bilanz des Unternehmens ausgelagert werden.
Beispiele hierfür sind der Pensionsfonds, rückgedeckte Unterstützungskasse, Pensionskassen, Rentnergesellschaft, Liquidationsversicherung.
Anpassung/Restrukturierung bestehender Pensionszusagen
Als Maßnahmen hierfür bestehen
Widerruf der Pensionszusagen, Wechsel des Durchführungswegs, Teilauslagerung, Verzicht
Wichtige Überlegungen bei der Wahl einer Alternative für die bestehende Altersversorgung
Bilanzielle Auswirkungen: Welche Auswirkungen hat die betriebliche Altersversorgung auf die Bilanz des Unternehmens (Rückstellungen, Eigenkapitalquote)?
Liquiditätsbedarf: Wie viel Liquidität bindet die betriebliche Altersversorgung? Kann diese Liquidität für andere Investitionen im Unternehmen genutzt werden?
Haftungsrisiken: Welche Haftungsrisiken bestehen für den Arbeitgeber (Insolvenzschutz, Anpassungsprüfungspflicht)?
Attraktivität für Mitarbeiter: Welche betriebliche Altersversorgung-Form ist für die Mitarbeiter am attraktivsten und bindet sie ans Unternehmen?
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Welche Förderungen und Belastungen ergeben sich aus der gewählten betriebliche Altersversorgung-Form?
Administrativer Aufwand: Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen?
Flexibilität: Wie flexibel ist die betriebliche Altersversorgung-Lösung bei Änderungen der Unternehmenssituation oder der Mitarbeiterstruktur?
Wer kann Ihnen die möglichen Alternativen aufzeigen?
Bei der Unternehmensnachfolge ist die betriebliche Altersversorgung kein starres Element, sondern ein flexibel gestaltbares Instrument. Die Auswahl der richtigen Alternativen erfordert eine umfassende Analyse der bestehenden Situation, eine genaue Bewertung der Risiken und Chancen sowie eine professionelle Beratung. Eine frühzeitige und strategische Auseinandersetzung mit diesen Alternativen kann den Nachfolgeprozess erheblich vereinfachen und zu einem erfolgreichen Übergang beitragen.
Die GBG-Consulting führt eine rechtliche Prüfung durch und zeigt Ihnen die Möglichkeiten für eine Neugestaltung der Verträge und Vereinbarungen auf.
Wir haben Spezialisten für die Gestaltung, Änderung oder Beendigung von Pensionszusagen, insbesondere bei Direktzusagen und für komplexe arbeitsrechtliche Implikationen (z.B. bei der Übertragung von Verpflichtungen, Anpassungsprüfpflichten). Hierdurch schaffen wir Rechtssicherheit.
Wir haben Versicherungsmathematiker / Aktuare. Diese Spezialisten können die Risiken von Pensionszusagen und anderen Verpflichtungen aufzeigen. Sie erstellen versicherungsmathematische Berechnungen, die die zukünftige finanzielle Belastungen aufzeigt. Hierbei werden die Auswirkungen von Zinsänderungen und Lebenserwartung auf die Verpflichtungen sichtbar.
Unser Angebot

Es bedarf Zeit die notwendigen Schritte für die Zukunft der Pensionsverpflichtung bei der Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel) rechtlich prüfen zu können und einen möglichen finanziellen Aufwand für bspw. die Ausfinanzierung oder die Auslagerung der Pensionsverpflichtung verteilen zu können.
Die GBG-Consulting kann Ihnen die rechtlich möglichen Lösungswege aufzeigen, damit Sie diese wichtige Entscheidung treffen können. Von der Ausfinanzierung zur Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger bis hin zur Übertragung auf eine Rentnergesellschaft.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine Lösung und werden dann – entsprechend Ihren Vorstellungen – die neuen Dokumente erstellen.
Auslagerung der Pensionszusage
Unter gewissen Umständen kann es für die Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel) sinnvoll sein, die Pensionszusage in der Gestalt der Direktzusage (es werden Pensionsrückstellungen gebildet) so umzugestalten, dass zukünftig „nur“ die Bilanzberührung entfällt.
Jedoch müssen, um eine Auslagerung der Pensionsverpflichtung zu erreichen, die Pflichten zur Erfüllung dieser Pensionszusage auf einen externen Träger übertragen werden. Demzufolge kann es notwendig sein, den Durchführungsweg der Pensionszusage zu wechseln. Hierfür hat der Gesetzgeber einige Lösungsmöglichkeiten vorgesehen
- Wirtschaftliche Trennung
- Rückdeckungsversicherung, CTA
- Ausfinanzierung / neuer Schuldner
- Schuldübernahme nach §§ 414 BGB
- Übertragung an einen Pensionsfonds und/oder (rückgedeckte) Unterstützungskasse
- Verzicht
- Verzicht auf Future Service
- Abfindung / Verlagerung
- Kapitalabfindung
- Rentnergesellschaft
- Liquidationsversicherung.
Siehe hierzu: „Auslagerung von Pensionsverpflichtungen“.
Der GBG-Service erstellt auf Ihren Wunsch
- eine Bestandsanalyse, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten darzulegen,
- einen möglichen Lösungsansatz unter Berücksichtigung Ihrer Wunschvorstellung und Auslotung der möglichen rechtlichen Handlungsalternativen und deren Auswirkungen,
- die notwendigen Vertragsanpassungen,
- die notwendigen versicherungsmathematischen Werte – Past- und Future Service.
Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung
Es gibt unterschiedliche Gründe, die für eine Neuordnung der Pensionszusage im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel) sprechen können. Allerdings sind hierbei einige rechtliche Anforderungen und Rechtsgrundlagen zu beachten.
Mögliche unterstützende Leistungen vom GBG-Service:
- Analyse der vorliegenden Situation und ihre mögliche Entwicklung in der Zukunft.
- Darstellung der bilanziellen Auswirkungen durch die Neuordnung.
- Ermittlung des rechtlich geschützten Besitzstandes der bestehenden Versorgung.
- Beratung und ggf. zusammen mit dem Steuerberater auch die Umsetzung und Erstellung der notwendigen Dokumente.
Kaufpreisrente durch Unternehmensnachfolge
Die Kaufpreisrente ist das Entgelt für die Vermögensübertragung (bspw. der Kauf des Unternehmens) und ist somit keine betriebliche Altersversorgung. Folglich besteht auf Grund der vertraglichen Regelung bei der Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel) die Verpflichtung, dass die Nachfolger /-innen den Übertragenden eine lebenslängliche Rente zahlen.
Die Zahlung des verhandelten Kaufpreises kann in einer einmaligen Transaktion oder in Raten vereinbart werden. Somit unterscheidet man hier die Ratenzahlung und die Leibrente.
- Die Ratenzahlung stellt eine Darlehnsvereinbarung über einen bestimmten Zeitraum dar.
- Die Leibrente wird auf Lebenszeit in einer bestimmten Höhe gezahlt und stellt somit eine zusätzliche Möglichkeit der Altersabsicherung des Veräußerers dar.
- Jedoch lebt die Person, von deren Leben die Rentenzahlung abhängt, länger als nach der ursprünglichen Lebenserwartung angenommen, so bewirkt dies, dass die jährliche Barwertminderung (Tilgung) relativ gering und damit der den Gewinn schmälernde Teil der jährlichen Rentenleistungen (Zins) relativ hoch ist. Somit besteht ein Langlebigkeitsrisiko für den Käufer.
Der GBG-Service unterstützt Sie gerne
- bei der Gestaltung der Vereinbarung,
- bei der Herleitung des Bilanzansatzes – siehe hierzu auch: Gutachten zur Kaufpreisrente.
Bewertung des Nießbrauchs
Die Übertragung des Unternehmens auf die nachfolgende Generation (Generationenwechsel) unter der Vereinbarung eines Nießbrauchrechts ist eine Gestaltungsvariante, die häufig bei Familienunternehmen anzutreffen ist. Bei der Ausgestaltung gibt es reichhaltige Möglichkeiten. Jedoch sind hierbei insbesondere die ertragsteuerlichen Folgen zu beachten.
Die Zahlung des verhandelten Kaufpreises kann in einer einmaligen Transaktion oder in Raten vereinbart werden.
Der GBG-Service unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung der Vereinbarung und bei der Herleitung des Bilanzansatzes durch unser versicherungsmathematisches Gutachten.





