Pensionszusage – Gestaltung und Anpassung

Pensionszusage betriebliche Altersversorgung bAV

Eine Pensionszusage (auch: Direktzusage oder Versorgungszusage) ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Mitarbeiter, durch die eine betriebliche Altersversorgung zugesichert wird. Ziel ist es, den Beschäftigten im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen zu ermöglichen. Die Pensionszusage kann individuell festgelegt oder Bestandteil eines Tarifvertrages sowie einer Betriebsvereinbarung sein.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit unterschiedliche Modelle von Pensionszusagen zu gestalten. Das betrifft die Durchführung (Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds), die verschiedenen Finanzierungarten (rein Arbeitgeberfinanziert, mit Arbeitnehmerbeteiligung, Entgeltumwandlung), die Leistungsbeschreibung (#Leistungszusage, #Beitragszusage) und die Auszahlungsart (monatliche Renten, Kapitalzahlung).

Pensionszusagen bieten eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber, um ihre Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und ihre Altersvorsorge zu fördern.

Folglich legt die Pensionszusage die Höhe der Altersversorgung für den Fall von Berufsunfähigkeit, im Ruhestand oder für die Hinterbliebenen fest. Gleichzeitig werden die Bedingungen für den Bezug der Versorgungsleistungen, die Höhe der Altersversorgung, die Art der Zahlung und die Dynamisierung der Rente verbindlich festgelegt.

Allerdings unterliegen die Rahmenbedingungen zu Beginn im Laufe der Zeit Veränderungen durch gesetzliche, betriebliche oder private Einflüsse. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Vorgaben und Inhalte der Pensionszusage regelmäßig zu überprüfen und anzugleichen.

Gestalten Sie Ihre Pensionszusage

In Bezug auf die gesetzlichen, individuellen und unternehmerischen Wünsche und Möglichkeiten

Die Gestaltung der Pensionszusage ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Gesetzliche Rahmenbedingungen, individuelle Bedürfnisse der Berechtigten und unternehmerische Möglichkeiten fes Arbeutgebers spielen dabei eine wichtige Rolle.

Daher ist es wichtig, eine flexible und individuelle Lösung zu finden, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt. Die Pensionszusage kann auf verschiedene Weise gestaltet werden, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Eine sorgfältige Planung und Gestaltung der Pensionszusage ist entscheidend, um die Zukunft der Arbeitnehmer und des Unternehmens zu sichern.

Jedoch gibt es ebenso zahlreiche Gründe, eine Pensionszusage auch nach der Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen.

Weil sich kontinuierlich die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung über die Zeit hinweg verändern und deshalb frühere Lösungen erneut angepasst werden müssen.

Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen. Angebotsanfrage.

Rechtliches Umfeld für Pensionszusage

Das rechtliche Umfeld für Pensionszusagen in Deutschland ist komplex und umfasst verschiedene Gesetze und Vorschriften. Einige wichtige Aspekte sind:

  • Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
    Regelt die als Arbeitnehmerschutzgesetz die Rechte der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung
  • Einkommensteuergesetz (EStG)
    Regelt zum einen die steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen in der Anspar- und Leistungsphase und ebenso die bilanzielle Berücksichtigung in der Unternehmensbilanz.
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
    Regelt die handelsrechtliche Bewertung in der Bilanz
  • Sozialgesetzbuch (SGB)
    Regelt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Pensionszusagen

Schaut man zurück, so hat sich das rechtliche Umfeld der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den letzten Jahren häufig verändert. So finden sich Neuerungen regelmäßig in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht. Zu den letzten wesentlichen Veränderungen zählen:

  • die Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr (2007),
  • die Modernisierung handelsrechtlicher Vorschriften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) (2009),
  • Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) im Jahr 2009 und jüngst
  • die Unterstützung für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)(2017).

Genauso bedeutend sind die vielen BMF-Schreiben – nicht ohne Grund haben wir diese im Bereich „Service“ gesammelt – und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Persönliches Umfeld bei der Pensionszuage

Des Weiteren kann das persönliche Umfeld bei der Gestaltung von Pensionszusagen eine wichtige Rolle spielen. Einige Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, sind:

  • Alter und Familienstand
  • Gesundheit und Lebenserwartung
  • Finanzielle Situation
  • Berufliche Ziele und Perspektiven

Nach den grundlegenden Neuerungen des Versorgungsausgleichs in der bAV sowie den Ergänzungen aus dem Jahr 2021 ist dieser Bereich auch vom Versorgungsträger zu betreuen (hierzu „Versorgungsausgleich in der bAV„).

Eine individuelle Lösung, die diese Faktoren berücksichtigt, kann dazu beitragen, dass die Pensionszusage den Bedürfnissen des Arbeitnehmers gerecht wird.

Unternehmerisches Umfeld bei Pensionszusagen

Selbstverständlich hat das rechtliche und persönliche Umfeld Auswirkungen auf die Unternehmensbilanz.

Wirtschaftliche Situation

Zusätzlich spielt die wirtschaftliche Situation und Entwicklung des Unternehmens eine Rolle, die möglicherweise erfreulich verläuft oder irgendwann nicht mehr den angestrebten Zielen entspricht. Oftmals ist besonders die Entwicklung der Pensionsrückstellungen ein entscheidender Faktor für das erzielte Ergebnis des Unternehmens (Pensionsrückstellungen – Ratgeber). Dies könnte den Wunsch hervorrufen, in die erteilten Versorgungszusagen eingreifen zu wollen. Eine Erweiterung der Versorgungsleistungen oder der Leistungshöhe gestaltet sich oftmals  unkompliziert. Ebenso ließe sich die Ergänzung eines Kapitalwahlrechts im Leistungsbezug ergänzen. Jedoch müssen bei angestrebten Kürzungen der erteilten Zusagen bestimmte rechtliche Vorschriften beachtet werden. Insbesondere ist bspw. die Abfindung von Betriebsrenten stark reglementiert. Hierzu gelten die „Höchstgrenzen für die Abfindung von Betriebsrenten„.

Unternehmensverkauf / Generationenwechsel als Anstoß

Darüber hinaus können Unternehmen mit Unternehmenskäufen, Fusionen und auch Insolvenzen konfrontiert werden.  Welche Auswirkungen haben diese Vorgänge auf die betriebliche Altersversorgung?
Ein entscheidender Aspekt, insbesondere bei Familienunternehmen, ist die Regelung der Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel). Wurde dem/der Eigentümer/in eine betriebliche Altersversorgung erteilt, so ist diese oft gesondert berücksichtigt werden. Hierzu „Unternehmensnachfolge und bAV

Unser Service

Wir beraten Sie, damit Sie die Pensionszusage erhalten, die Sie wünschen

Wir sind vertraut mit den gesetzlichen Regelungen und deren Veränderungen.
Ebenso sind uns die möglichen persönlichen sowie betrieblichen Veränderungen oder Gestaltungswünsche oft schon einmal begegnet.
Was uns jedoch fehlt, sind Ihre spezifischen persönlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen.

Hier setzt unsere Beratung an:

  • Die GBG-Consulting unterstützt Sie bei der Analyse der jeweiligen Umstände in Ihrem Unternehmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
  • Wir bieten Ihnen eine Bestandsaufnahme, eine Überprüfung und eine Mängelfeststellung, sowie gegebenenfalls eine Überarbeitung der vorhandenen Versorgungslandschaft in Ihrem Unternehmen.
  • So tragen wir dazu bei, dass die Versorgungszusagen in Ihrem Unternehmen im Einklang mit den geltenden Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und gestalten Sie diese rechtssicher.

Falls Sie an unseren Dienstleistungen in der bAV-Beratung interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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