Unsere bAV-Beratung

Nicht nur vor der Erteilung einer Pensionszusage, sondern auch während der Anwartschaftsphase und bei späterem Leistungsbezug ergeben sich fortwährend rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen verschiedenster Art. Wir unterstützen Sie mit unserer bAV-Beratung hier einen guten Weg zu finden.

Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf diesem Weg können zu neuen Möglichkeiten führen, aber auch gestalterische Anpassungen erforderlich machen.

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Situation, zeigen Ihnen die Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen auf und gemeinsam entwickeln wir neue Lösungen.

Als Rentenberater – mit Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – bieten wir zusammen mit unseren Aktuaren kompetente und fundierte bAV-Beratung rund um die betriebliche Altersversorgung.

Unsere bAV-Beratung im Überblick:

bAV Beratung

Dies ist natürlich nur eine beispielhafte Auswahl. Ebenso bieten wir unsere Bewertungsleistungen an. Dies sind bspw. Pensionsgutachten, Planungsrechnungen und versicherungsmathematischen Gutachten.

Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen.

Pensionszusage – Aktualisierung und Anpassung

Pensionszusage bAV-Beratung

Im Laufe der Zeit gibt es Gründe eine Pensionszusage zu überprüfen oder an neue Entwicklungen anzupassen.

Einerseits bedingt durch die Veränderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch geänderte Gesetze und Rechtsprechung, andererseits sollte sich die betriebliche Altersversorgung an die persönliche Entwicklung (beruflicher Aufstieg, Heirat, Scheidung) anpassen.

Und nicht zusetzt verändert sich die Situation des Unternehmens durch wirtschaftliche Veränderungen sowie durch Unternehmensverkauf oder Generationenwechsel.

Zusammen mit Ihnen gestalten wir rechtssichere Lösungen für die Zukunft.

bAV-Beratung für rückgedeckte Pensionszusagen

rückgedeckte Pensionszusage

Oft werden Pensionszusagen des Arbeitgebers durch Leistungen aus Rückdeckungsversicherungen finanziert (rückgedeckte Pensionszusagen).

Somit verpflichtet sich der Arbeitgeber einerseits vertraglich gegenüber den Mitarbeiter /-innen durch eine Versorgungszusage bestimmte Betriebsrenten zu zahlen. Andererseits schließt der Arbeitgeber bei einer Lebensversicherung genau für diese Zwecke Rückdeckungsversicherungen ab.

Der genaue vertragliche Einhalt dieser beiden unabhängigen Vereinbarungen hat großen Einfluss auf die Bilanzierung und somit auf den Jahresabschluss des Unternehmens.

Beratung bei der Abfindung von Betriebsrenten

GBG Hinweisblätter Abfindung von Betriebsrenten

Grundsätzlich können Betriebsrenten für den Personenkreis, der unter den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes fällt, nicht abgefunden werden (Abfindungsverbot § 3 Abs.1 BetrAVG). Allerdings gibt es hier trotzdem – falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – einige gesetzliche Möglichkeiten.

Für Personen, die nicht in den Geltungsbereich fallen (bspw. Gesellschafter-Geschäftsführer), gelten diese gesetzlichen Einschränkungen nicht.

Auslagerung der Pensionszusage

GBG Hinweisblätter Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Die vom Unternehmen zugesagte betriebliche Altersversorgung in Form der Direktzusage kann unterschiedlich wirtschaftlich gestaltet werden. Entweder durch die Ergänzung einer Rückdeckungsversicherung oder durch die (teilweise) Übertragung an einen Pensionsfonds ergeben sich bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten.

Jedoch verbleibt die arbeitsrechtliche Verpflichtung stets beim Arbeitgeber.

Wir können Ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten aufzeigen und entsprechende vertragliche Lösungen schaffen.

bAV- Beratung zum BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz

BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erweitern sich die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Teilweise sind bereits bestehende Förderungen erweitert worden – bspw. die steuerliche Förderung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG – aber auch neue Anreize geschaffen worden.

Sind Sie auf der Suche nach Informationen zu einem bestimmten Thema und vermissen dieses auf dieser Übersichtsseite, so können Sie uns gerne ansprechen. Wir versuchen gerne Ihnen weiterzuhelfen.

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