betriebliche Altersversorgung
Aktuelle Themen / Entscheidungen / Urteile
zusammengestellt von der GBG-Consulting
GBG aktuell | Aktuelle Rechengrößen für die betriebliche Altersversorgung
Die Rechengrößen bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 wurde in der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24.11.2023 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Hierfür wird auf die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden. Die Lohnzuwachsrate betrug 2022 nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes bundeseinheitlich 4,13 Prozent und in den alten Ländern 3,93 Prozent.
GBG aktuell | Bezugsgröße § 18 SGB IV | Bezugsgröße 2024
Die Bezugsgröße ist eine der zentralen Rechengrößen in der deutschen Sozialversicherung. Geregelt ist diese in § 18 SGB IV. Darüber hinaus wird auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) vielfach auf diese Größe verwiesen.
Im Newsletter „GBG aktuell“ fassen wir aktuelle Themen und Entscheidungen der betrieblichen Altersversorgung zusammen. Jedoch müssen wir hier eine Auswahl treffen, um nicht den Rahmen zu sprengen.
Falls Sie Fragen, auch zu anderen Themen haben, so stehen wir gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
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