Die Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz / BilMoG) vom 11.03.2016 neu geregelt. Dieses regelt welcher handelsrechtliche Rechnungszinssatz (HGB Zinssatz) oder auch BilMoG-Rechnungszins bei den einzelnen Verpflichtungsarten anzusetzen ist.
Altersversorgungsverpflichtungen
Danach ist gemäß § 253 Abs. 2 HBG bei der Ermittlung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ein Rechnungszinssatz anzuwenden, der dem durchschnittlichen, restlaufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entspricht.
Darunter fallen die Bewertungen für Pensionszusagen oder auch andere vergleichbare langfristige Verbindlichkeiten. Im Wesentlichen sind dies die unter Pensionsgutachten | Gutachten für Pensionszusagen dargestellten Verpflichtungen. Hierbei kann vereinfachend eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.
Die bereits veröffentlichten Rechnungszinssätze finden Sie hier:
sonstige Rückstellungen
Stattdessen ist für die sonstige Rückstellung weiterhin ein Rechnungszinssatz anzusetzen, der einem durchschnittlichen, restlaufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entspricht.
Dazu zählen bspw. Altersteilzeitverpflichtungen und Jubiläumsverpflichtungen, sowie die weiteren unter versicherungsmathematische Gutachten aufgelisteten Verpflichtungsarten. Wobei bei diesen Verpflichtungen oft die Restlaufzeit des Rechnungszinses an den Zeitraum der Verpflichtung angepasst wird.
Die bereits veröffentlichten Rechnungszinssätze sind hier gelistet:
GBG-Prognose
für den handelsrechtlichen Rechnungszins
Die Abzinsungszinssätze für die handelsrechtliche Bewertung gemäß § 253 HGB werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben. Darüber hinaus bietet die Deutsche Bundesbank keine Hochrechnung oder Prognose dieser Abzinsungszinssätze an.
Deshalb hat die GBG-Consulting für die mittel- und langfristige Aufwandsplanung ein Tool entwickelt, dass anhand möglicher Szenarien die zukünftige Entwicklung der HGB-Rechnungszinssätze herleitet.
Übersicht
Ferner finden Sie eine Übersicht über die bisher veröffentlichten Rechnungszinssätze (Restlaufzeit von 15 Jahren) zusammen mit der GBG-Prognose für eine mögliche weitere Entwicklung dieser Zinssätze HGB Zinssatz | Übersicht.
Unser Angebot
Planungsrechnungen für die Entwicklung der Rückstellung
mit hochgerechnetem neuem BilMoG-Rechnungszins
Durch die von uns entwickelte GBG-Rechnungszinsprognose ist es möglich die zünftige Entwicklung der Rückstellung in der Handelsbilanz sicher zu planen. Deshalb bieten wir für die künftige Entwicklung des handelsrechtlichen Erfüllungsbetrages und somit für die Erstellung von Planbilanzen Planungsrechnungen an.
- Deshalb erstellen wir für den Wirtschaftsplan und für die Finanzplanung entsprechende Planungsrechnungen.
- Außerdem erhalten Sie durch langfristige Prognoseberechnungen Transparenz im Cashflow, der Liquidität und im Controlling über die zu erwartenden Verbindlichkeiten und somit einen Überblick über die Verpflichtungen und deren Entwicklung.