Wartezeiten bei Pensionszusagen
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWas sind Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung? Wartezeiten werden oft in Pensionszusagen vereinbart. Wird eine Mindestanzahl von Betriebsjahren oder ein Mindestalter als vertragliche Voraussetzung für die Zahlung von Versorgungsleistungen aus der Pensionszusage vereinbart, so bezeichnet man dies als Wartezeit. Tritt ein Versorgungsfall vor Ablauf der Wartezeit ein, so wirkt sich die Wartezeit als leistungssauschließend aus.