Unschädlicher Vorbehalt
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWas bedeutet der unschädliche Vorbehalt in der Altersversorgung? Gemäß R 6a EStR liegt ein unschädlicher Vorbehalt i. S. d. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG vor, wenn der Arbeitgeber den Widerruf der Pensionszusage bei geänderten Verhältnissen nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), d.h. unter verständiger Abwägung der berechtigten Interessen des Pensionsberechtigten einerseits und