Überversorgung
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWas bedeutet Überversorgung in der betrieblichen Altersversorgung? Bei der steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen ist eine Überversorgung zu prüfen. Dies hat das BFH in mehreren Urteilen bestätigt. Hierbei ist auf die „aktuellen Aktivbezüge“ des Versorgungsberechtigten abzustellen, die auch die durchschnittlichen variablen Gehaltsbestandteile umfassen. Bei dauerhafter Herabsetzung der Bezüge ist der Maßstab der Aktivbezüge zeitanteilig zu modifizieren.