Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
- 1. November 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWieso ist die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot wichtig? Die Versorgungszusage stellt eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) dar. Das bedeutet, der GGF tritt für sich selbst handelnd auf und zugleich als Vertreter des Unternehmens. Eine Pensionszusage ist nur dann rechtswirksam, wenn dem GGF im Gesellschaftsvertrag eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) erteilt