Angemessenheit der Gesamtbezüge
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWas heißt Angemessenheit der Gesamtbezüge? Angemessenheit der Gesamtbezüge – sog. Fremdvergleich Die Gesamtbezüge eines GGF sind auf ihre Angemessenheit zu prüfen und zwar bereits dann, wenn der GGF selbst oder zusammen mit seinen Angehörigen mit 25 % oder mehr am Kapital beteiligt ist (BFH-Urteil vom 28.04.2010 – IR 78/08). Beurteilungskriterium für die Angemessenheit sind z.B.