Nachzahlungsverbot bei GGF-Zusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine KommentareDas Nachzahlungsverbot stellt eine fundamentale Anforderung in der betrieblichen Altersversorgung dar, insbesondere wenn Unternehmen Pensionszusagen an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) erteilen. Es regelt primär, dass Gesellschaften Pensionszusagen oder deren Erhöhungen ausschließlich für künftige Dienstjahre festlegen dürfen und eine rückwirkende Gewährung damit ausschließen. Vermeidung der Verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Der entscheidende Hintergrund für diese strenge Regelung liegt im
