Erdienbarkeit
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
- Kategorie:
Keine KommentareWas bedeutet die Erdienbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung? Der Erdienbarkeitszeitraum definiert sich zwischen Erteilung der Zusage (Veränderung) und dem vertraglichen fixierten Eintritt in den Ruhestand. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer Entscheidung vom 20.05.2015 (Az.: I R 17/14) klargestellt, dass bei Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche