Altzusagen in der bAV: Bilanzierungswahlrecht nach Art. 28 EGHGB (1987)
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareAltzusagen: Das Bilanzierungsprivileg der bAV (Stichtag 01.01.1987) Der Begriff Altzusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ein historischer Terminus, der sich ausschließlich auf Pensionsverpflichtungen bezieht, die vor dem 01. Januar 1987 vom Arbeitgeber erteilt wurden. Die Besonderheit dieser Zusagen liegt in einem einzigartigen bilanziellen Wahlrecht, das bis heute gültig ist. Der Begriff Altzusage hat inNeuzusage bei Pensionsverpflichtungen
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die betriebliche Altersversorgung definiert die Neuzusage als Pensionsverpflichtungen, die das Unternehmen nach dem 31.12.1986 erworben hat. Das Bilanzrecht nach HGB und EStG bezeichnet diese Zusagen folglich als Neuzusagen. Da das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 2355) die Unterscheidung in Alt- und Neuzusagen auslöste, gilt für Neuzusagen seitdem eine Bilanzierungspflicht gemäß § 249 Abs. 1
