Übertragung von betrieblichen Versorgungsansprüchen (Portabilität)
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Übertragung von Versorgungsansprüchen – oft als Portabilität bezeichnet – ist grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen und in den gesetzlich geregelten Ausnahmen des § 4 BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Ziel der Portabilität ist es, dass Arbeitnehmer ihre Versorgung trotz mehrmaligem Arbeitgeberwechsel möglichst bei einem Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger konzentrieren können. Allerdings sind die Übertragung vonÜberversorgung in der bAV: Angemessenheit von Pensionszusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Überversorgung in der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) Der Begriff Überversorgung beschreibt den Zustand, bei dem die insgesamt zugesagte Altersversorgung die Höhe des Aktivlohns deutlich übersteigt. Als Grenze gilt hier jedoch bereits die 75% Marke. Das Prinzip der Versorgungszusage Die betriebliche Altersversorgung dient der Absicherung im Alter und soll das bisherige Lohnniveau sichern. Die Rechtsprechung besagt, dass
