Beitragszusage mit Mindestleistung
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareWas wird unter einer Beitragszusage mit Mindestleistung verstanden? Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung wird ein festgelegter Beitrag vereinbart. Der Arbeitnehmer erhält als Versorgungsleistungen die Leistung, die sich aus der Kapitalanlage und den Zinserträgen ergibt. Somit ist die Höhe der späteren Versorgungsleistungen nicht bestimmbar. Die Versorgungsleistungen gliedern sich in Leistungen für Alter, Invalidität oder Tod (Hinterbliebenenversorgung)