Fehlbetrag steuerlich
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWoher kommt ein steuerlicher Fehlbetrag bei Pensionsrückstellungen? Gemäß § 6a Abs. 4 EStG darf eine Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden. Wenn nicht stets die voll zulässige Höhe (Differenz der Teilwerte) der bereits gebildeten Rückstellung zugeführt