Übertragung von betrieblichen Versorgungsansprüchen (Portabilität)
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Übertragung von Versorgungsansprüchen – oft als Portabilität bezeichnet – ist grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen und in den gesetzlich geregelten Ausnahmen des § 4 BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Ziel der Portabilität ist es, dass Arbeitnehmer ihre Versorgung trotz mehrmaligem Arbeitgeberwechsel möglichst bei einem Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger konzentrieren können. Allerdings sind die Übertragung von
