Mitbestimmung in der bAV
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine KommentareFAQ: Die Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Welche Gesetze regeln die Mitbestimmung in der bAV? Die §§ 87 und 88 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regeln die Mitbestimmung. Da der Arbeitgeber die bAV oft freiwillig finanziert, besitzt der Betriebsrat ein Mitspracherecht, das jedoch die Grundsatzentscheidung nicht umfasst. Was entscheidet der Arbeitgeber allein (mitbestimmungsfrei)? Der Arbeitgeber trifft
