Vor rund 10 Jahren hat sich der Versorgungsausgleich für Betriebsrenten grundlegend geändert. Nunmehr fasst das „Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts“ einen Teil der bisherigen Erfahrungen zusammen. Ergänzend hierzu gibt es eine aktuelle Rechtsprechung des BGH bezüglich der Wahl des Rechnungszinssatzes für die Berechnung der Barwerte für die Werte des Versorgungsausgleiches. Deshalb haben wir den Versorgungsausgleich update 2021 erstellt.
Änderungen beim Versorgungsausgleich
Im Wesentlichen wurden für die Herleitung des Versorgungsausgleiches drei Punkte verändert bzw. ergänzt. Ein Punkt befasst sich mit der Ermittlung der Wertgrenzen der externen Teilung, die weitere Änderung betrifft ein Wahlrecht für die ausgleichsberechtigte Person und die letzte Änderung wurde in § 30 VersAusglG vorgenommen.
In der Praxis wird in erster Linie die erstgenannte Änderung (Wertgrenzen externe Teilung) Auswirkungen haben. Das nunmehr aufgenommene Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Punkt 2 im Hinweisblatt) ist für den Versorgungsträger dann von Interesse, wenn es um die Frage geht, ob dieser mehrere Berechnungen dem Gericht vorzulegen hat. Dies ist bisher nicht abschließend geklärt. Die Gesetzesbegründung sieht eine solche Verpflichtung konkret nicht vor. Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, dass der Versorgungsträger eine zusätzliche Berechnung, nach der vor 2009 bestehenden Teilungsmethodik zu erstellen hat.
Welcher Handlungsbedarf besteht?
Möglicher Handlungsbedarf besteht bei der Anpassung der Teilungsordnungen. Aufgrund seines Beschlusses hat der BGH (BGH 24. 03. 2021 Az.: XII ZB 230/16) seine bisherige Rechtsprechung zur Festlegung des Rechnungszinssatzes für die Ermittlung des Ausgleichswertes bei einer externen Teilung geändert. Er akzeptiert jetzt den für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz maßgeblichen, über zehn Jahre gemittelten Marktzinssatz. Oft sehen Teilungsordnungen konkrete Berechnungsregelungen für die externe Teilung vor.
Somit sollte die vorhandene Teilungsordnung überprüft werden und an die neue Entscheidung angepasst werden.
Versorgungsausgleich Update 2021
Das GBG-Hinweisblatt enthält eine kurze Zusammenfassung zum Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts sowie die aktuelle Rechtsprechung des BGH (BGH 24. 03. 2021 Az.: XII ZB 230/16).
Download: Hinweisblätter Versorgungsausgleich – Betriebsrente – Update 2021
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Versorgungsausgleich Update 2021
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