Abgerundet wird das Leistungsprofil der GBG-Consulting durch zeitgemäße Serviceleistungen im Bereich der bAV Verwaltung. Unsere unterstützenden Dienstleistungen dienen dazu Ihre Aufgaben der bAV-Verwaltung zu beschleunigen. Hierzu zählen unter anderem die Berechnung der Versorgungsleistungen im Einzelfall oder die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich.
bAV-Verwaltung im Überblick:
bav-Verwaltung bei Arbeitgeberwechsel oder bei Rentenbeginn
Bei Arbeitgeberwechsel bleibt die Betriebsrente in Teilen bestehen. Im Rahmen der bAV-Verwaltung ist der Mitarbeiter über die unverfallbare Anwartschaft zu informieren. Wir erstellen die entsprechende Information und den Unverfallbarkeitsbescheid.
Ebenso kann die bAV unter Umständen auf den nächsten Arbeitgeber übertragen werden. Hierzu bestimmen wir den entsprechenden gesetzliche geregelten Übertragungswert.
Kurz vor dem Ruhestand oder auch zu anderen vergleichbaren Gelegenheiten besteht oft der Wunsch Auskunft über die Höhe der Betriebsrente zu erhalten. Bei all diesen Situationen unterstützen wir Ihre Pflicht zur Information und vereinfachen die bAV-Verwaltung. Die Höhe der Betriebsrente (bAV) ist in der Pensionszusage oder einer Versorgungsordnung geregelt.
bAV-Verwaltung
Anpassung von Betriebsrenten – §16 BetAVG
Seit 1974 besteht die gesetzliche Regelung zur regelmäßigen Überprüfungspflicht der Betriebsrentenanpassung. Dies ist in § 16 BetrAVG geregelt. Durch unsere Dienstleistung können Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung Folge leisten. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und können Ihnen so den Handlungsspielraum aufzeigen und so Ihre bAV-Verwaltung rechtssicher gestalten.
Versorgungsausgleich – Betriebsrente
Bei Scheidung regelt der Versorgungsausgleich den Anspruch auf die unterschiedlichen Rentenansprüche. Seit September 2009 sind Betriebsrenten jedem Ehepartner zur Hälfte gutzuschreiben. Bei diesem Verfahren sind Sie als Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung auskunftspflichtig gegenüber dem Gericht. Bei der Einhaltung der Vorschriften und der Korrespondenz unterstützen wir Sie gerne und erstellen die notwendigen Dokumente.
Nach rund 10 Jahren Erfahrung mit den neuen gesetzlichen Regelungen hat der Gesetzgeber diese in neuem Recht zusammengefasst. Versorgungsausgleich Update 2021 – Betriebsrente.
Betreuung von Unterstützungskassen
Auf Grund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen und der Tätigkeiten, die durchzuführen sind, bieten wir in diesem Bereich aufeinander abgestimmte Dienstleistungen der Pensus Pensionsmanagement GmbH und der GBG-Consulting an. Somit können wir für Sie eine risikofreie Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei der Unterstützungskassenzusage anbieten. Hierbei übernimmt die Pensus weitgehend die bAV-Verwaltung und die GBG-Consulting die Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten einerseits für die Unterstützungseinrichtung andererseits für den Ausweis im Anhang zur Bilanz beim Trägerunternehmen.
PSVaG gesetzliche Insolvenzsicherung für Betriebsrenten
Die gesetzliche Insolvenzsicherung von Betriebsrenten ist im BetrAVG geregelt. Hierdurch besteht eine Pflichtversicherung beim PSVaG. Jedoch ist die gesetzliche Sicherung der Betriebsrenten einerseits in der Höhe begrenzt (Höchsthaftungsgrenze) und andererseits gilt dieser nur für den Personenkreis, der in den Gültigkeitsbereich des BetrAVG fällt. Wir können Ihnen den gesetzlichen Rahmen aufzeigen und Sie ebenso bei einer privatrechtlichen Lösung unterstützen.
Sind Sie auf der Suche nach Informationen zu einem bestimmten Thema und vermissen dieses auf dieser Übersichtsseite, so können Sie uns gerne ansprechen. Wir versuchen gerne Ihnen weiterzuhelfen.