Die Höhe der Betriebsrente (bAV) ist in einer Pensionszusage oder einer Versorgungsordnung geregelt. Wichtige Parameter für die Bestimmung der Höhe sind oft die Anzahl der Dienstjahre, das Gehalt und die Position im Unternehmen. Ebenso von Bedeutung ist, wann die Betriebszugehörigkeit begonnen hat (Diensteintritt), da häufig unterschiedliche Pensionszusagen nebeneinander existieren. Also gilt es herauszufinden, welche Versorgungsregelung für den Mitarbeiter zutreffend ist.
Wie sich die Betriebsrente bestimmt, ist ebenso abhängig davon, durch welches Ereignis die Betriebszugehörigkeit endet. Etwa durch Arbeitgeberwechsel, Krankheit, vorzeitigen Ruhestand oder mit dem in der Pensionszusage geregelten Pensionsalter (meist das 65. oder 67. Lebensjahr).
Wir berechnen die Höhe der Betriebsrente
- bei Arbeitgeberwechsel (gesetzliche Unverfallbarkeit),
- Invalidität,
- vorzeitigen Ruhestand und im Pensionsalter.
- Höhe der Abfindung der Betriebsrente und
- Erstellen eine Rentenauskunft.
Höhe der Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel
Unverfallbarkeit
- Berechnungen
- Bescheide
- Mitteilungen
Bei vorzeitiger Beendigung der Betriebszugehörigkeit durch Wechsel des Arbeitgebers, bleiben die Ansprüche auf die Betriebsrente, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten. D.h. die Betriebsrente ist „dem Grunde nach“ gesetzlich unverfallbar. Somit haftet der „alte“ Arbeitgeber weiter für diesen Teil bis zum Renteneintritt. Außerdem ist diese Betriebsrente zusätzlich durch den PSVaG gesetzlich vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
Allerdings ist die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Betriebsrente zusätzlich neben den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 BetrAVG) von der individuell vereinbarten Pensionszusage oder Versorgungsordnung abhängig. Jedoch ist nur der Teil der Betriebsrente gesetzlich unverfallbar, der dem Zeitanteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zur möglichen Betriebszugehörigkeit entspricht.
Demgegenüber gilt für Betriebsrenten durch Entgeltumwand eine andere gesetzliche Regelung!
Außerdem muss der Arbeitgeber den ausscheidenden Mitarbeitern eine schriftliche Auskunft über die gesetzlich unverfallbare Betriebsrente (Unverfallbarkeitsbescheinigung) ausstellen.
Mitnahme der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel
Übertragung der betrieblichen Altersversorgung
Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, so kann der Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden (§ 4 BetrAVG).
Jedoch ist die Portabilität der bAV auf wenige Möglichkeiten beschränkt. Falls möglich, wird auf den neuen Arbeitgeber die Zusage oder der Übertragungswert übertragen.
Höhe der Betriebsrente bei Abfindung
Eine Abfindung der betrieblichen Altersversorgung im laufenden Arbeitsverhältnis ist im Betriebsrentengesetz nicht geregelt, aber u.U. zulässig.
Hingegen ist die Abfindung von bereits laufenden Leistungen nur stark eingeschränkt möglich. Sehen Sie hierzu unsere Webseite „Abfindung von Betriebsrenten“ bzw. unser GBG-Hinweisblatt (siehe links).
Hinweis: Wird die Auszahlungsart der Rente von monatlicher Zahlung auf eine einmalige Zahlung (Kapitalbetrag) umgestellt, so handelt es sich rein rechtlich gesehen nicht um eine Abfindungsleistung, sondern um eine Änderung der Zahlungsweise.
Auskunft über die Höhe der Betriebsrente
Rentenauskunft (bAV)
Leistungsausweise
Für neue Vertragsgestaltungen oder für die bessere Planung des Ruhestands kann eine Berechnung über die Höhe der Betriebsrente (Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenrente) sehr nützlich sein.
Unser Angebot
UVA Bescheide
Wir unterstützen Sie bei der Formulierung der Unverfallbarkeitsbescheinigung.
Häufig als Anlage zu Ihrem Schreiben erstellen wir eine verständliche Herleitung der gesetzlich unverfallbaren Höhe der Betriebsrente (UVA-Bescheide).
Portabilität
Wir formulieren die vertraglichen Vereinbarungen und ermitteln den so genannten Übertragungswert.
Abfindungsbeträge
Wir formulieren die vertraglichen Vereinbarungen und ermitteln den Abfindungsbetrag.
Rentenauskunft / Leistungsnachweis
Auf der Grundlage der Pensionszusage / Versorgungsordnung erstellen wir eine verständliche Herleitung der Altersleistungen, Invalidenleistungen und Hinterbliebenenleistungen.
Individuelle Höhe der Betriebsrente
Benötigen Sie eine Berechnung der Höhe der Betriebsrente, die hier nicht erwähnt wird, so sprechen Sie uns bitte an.