Überprüfung der Pensionszusage
Eine regelmäßige Überprüfung der Pensionszusage ist sinnvoll, da die betriebliche Altersversorgung (bAV) einem stetigen gesetzlichen Wandel unterliegt. Eine Ursache besteht darin, dass viele unterschiedliche Rechtsgebiete auf den Bereich der bAV Einfluss haben. Somit wirken sich Reformen zu bestehenden Gesetzen oder aktuelle Entscheidungen durch oberste Gerichte unmittelbar oder mittelbar auf die Altersversorgung aus. Bspw. hat sich die Veränderung des Rentenzugangsalters in der Sozialversicherung vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr oder die Änderungen beim Versorgungsausgleich auch auf die betriebliche Altersversorgung ausgewirkt.
Folglich hat dies unmittelbar seine Auswirkungen bei der Formulierung der Pensionszusage und bei der steuer- und sozialrechtlichen Behandlung während der Finanzierung oder auch beim Zufluss der Betriebsrente.
Des Weiteren werden zusätzliche bilanzielle Darstellung und Angaben gefordert. So bspw. der Ausweis eines zweiten handelsrechtlichen Zinssatzes oder auch der Aufwand, der durch die Zinssatzänderung ausgelöst wird. Hierdurch steigen stetig auch die Anforderungen an die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsverpflichtung.
Mithin stellt sich die Frage, inwieweit eine einmal erteilte Pensionszusage die aktuellen rechtlichen Anforderungen noch erfüllen. Zu nennen sind hier bspw. die formalen Vorgaben zur Umsetzung einer Kapitalabfindung, oder die Einschränkungen zur Spätehenklausel. Folglich ist eine Überprüfung der Pensionszusage, allein aus rechtlicher Sicht sehr, sinnvoll.
Außerdem gibt es auch oft private oder betriebliche Veränderungen, die eine Veränderung der Pensionszusage sinnvoll erscheinen lassen. Sehen Sie hierzu auch: Pensionszusage – Aktualisierung und Anpassung
Entspricht Ihre Versorgungszusage noch der heutigen Gesetzes- und Rechtslage?
Sind Regelungslücken erkennbar?
Unser Angebot
Die GBG-Consulting bietet Ihnen eine rechtliche Überprüfung Ihrer Pensionszusage an.
Analyse
Dazu sichten wir die uns zur Verfügung gestellten Pensionszusagen sowie die Nachträge. Handelt es sich um eine Zusage für einen beherrschenden Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin, prüfen wir, ob die Formulierung und Gestaltung die rechtlichen Voraussetzungen zur Bewertung der Pensionsverpflichtung erfüllen.
Darstellung der Prüfungsergebnisse
Anhand eines Erhebungsbogens stellen wir kompakt dar, ob die Pensionszusage zivilrechtlich und arbeitsrechtlich wirksam ist. Als Ergebnis erhalten Sie von uns ein Dokument in dem entsprechend der Pensionszusage abschnittsbezogene Prüfungshinweise erstellt werden.
Betrachtung möglicher Gestaltungsmöglichkeiten
Im nächsten Schritt gilt es die Schwachstellen, die die Überprüfung der Pensionszusage gezeigt hat, zu beheben. Ergänzend zu der arbeitsrechtlichen Überprüfung kann eine inhaltliche oder strukturelle Überarbeitung sinnvoll sein.
Bilanzielle Auswirkungen
Je nach Art der Gestaltung kann es Teil der Entscheidungsfindung sein, bspw. die bilanziellen Auswirkungen oder darzustellen. Dies ist auf Basis unserer aktuariellen Expertise möglich.
Vertragsdokumente
Als Rentenberater mit Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RDG können und dürfen wir Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bieten und die für die betriebliche Altersversorgung notwendigen Dokumente bereitstellen.