Spezialthemen der betrieblichen Altersversorgung knackig erklärt
In loser Folge veröffentlichen wir die GBG Hinweisblätter zu Spezialthemen in der betrieblichen Altersversorgung. Mithin sind die folgenden Hinweisblätter derzeit verfügbar:
- Abfindung von Betriebsrenten
- Insolvenzsicherung von Pensionszusagen
- BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Rückgedeckte Pensionszusagen
- Auslagerung von Pensionszusagen
- Anpassung von Betriebsrenten
- Versorgungsausgleich – Betriebsrente – Update 2021
- Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
- Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen
- Betriebsübergang § 613a BGB Auswirkungen auf die bAV
Abfindung von Betriebsrenten
01/2024
Grundsätzlich können Betriebsrenten nicht abgefunden werden (Abfindungsverbot § 3 Abs.1 BetrAVG).
Falls jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, besteht gesetzlich die Möglichkeit zur Abfindung.
Download: GBG Hinweisblätter / Abfindung-Betriebsrenten
Hier der Link zu unserer Themenseite: Abfindung von Betriebsrenten
Insolvenzsicherung von Pensionszusagen
01/2024
Schauen Sie hierzu auch unseren speziellen „GBG-Hinweisblätter / Insolvenzsicherung für Pensionszusagen“. Dieser stellt den Umfang und die Art der gesetzlichen Insolvenzsicherung kompakt dar.
Download: GBG-Hinweisblätter / Insolvenzsicherung für Pensionszusagen
Hier der Link zu unserer Themenseite: PSVaG gesetzliche Insolvenzsicherung für Betriebsrenten
BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz
01/2024
Das Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterstützen und Verbreitern. Diese Zusammenfassung schafft einen ersten Überblick über die neuen Regelungen. Jedoch sind die Auswirkungen der neuen Regelungen weitaus komplex ganz unabhängig davon, ob in Ihrem Unternehmen bereits eine betriebliche Altersversorgung besteht oder nicht.
Download: GBG Hinweisblätter / BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz
Hier der Link zu unserer Themenseite: BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz
Rückgedeckte Pensionszusagen
01/2024
Den Themenbereich der rückgedeckten Pensionszusage haben wir in unseren GBG-Hinweisblättern übersichtlich zusammengefasst. Dieser beinhaltet die Auswirkungen des IDW Rechnungslegungshinweis (IDW RH FAB 1.1021) und ist deckungsgleich zum Inhalt der Webseite Rückgedeckte Pensionszusage.
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
01/2024
Zu diesem Thema gibt es ein „GBG-Hinweisblätter / Auslagerung von Pensionsverpflichtungen“. Dieser stellt die Möglichkeiten für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen übersichtlich und kompakt dar.
Download: GBG-Hinweisblätter /Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Hier der Link zu unserer Themenseite: Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Anpassung von Betriebsrenten
01/2024
In unserem speziellen „GBG-Hinweisblätter / Anpassung von Betriebsrenten“ stellen wir die Vorgehensweise bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungsprüfung von Betriebsrenten übersichtlich und kompakt dar.
Download: GBG-Hinweisblätter / Anpassung von Betriebsrente
Hier der Link zu unserer Themenseite: Anpassung von Betriebsrenten – § 16 BetrAVG
Versorgungsausgleich – Betriebsrente – Update 2021
01/2024
Die Änderungen beim Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung gelten nun bereits 10 Jahre. Demzufolge beinhaltet das „Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts“ einige der bisherigen Erfahrungen.
Darüber hinaus gibt es noch eine aktuelle Rechtsprechung des BGH (BGH 24. 03. 2021 Az.: XII ZB 230/16) für die Wahl des Rechnungszinssatzes.
Download: GBG Hinweisblätter / Veränderungen beim Versorgungsausgleich
Hier der Link zu unserer Themenseite: Versorgungsausgleich Update 2021 – Betriebsrente
Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
01/2024
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland seit 1972.
Demnach ist das BetrAVG ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Also erstreckt sich sein persönlicher Geltungsbereich in erster Linie auf Arbeitnehmer. Doch der § 17 Abs. 1 BetrAVG beinhaltet eine eigenständige Definition des Arbeitnehmerbegriffes. Also für wen gilt dieses Gesetz? Wir versuchen hier eine Antwort zu geben.
Download: GBG Hinweisblätter / Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen
01/2024
Die steigende Fluktuation in Unternehmen schafft auch in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung viele Fragen. Damit im Rahmen einer Beendigung des Dienstverhältnisses grundsätzlich eine Mitnahme der Betriebsrentenansprüche möglich ist, wurde § 4 in das Betriebsrentengesetz eingefügt. Somit regelt § 4 BetrAVG unter welchen Voraussetzungen eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente und laufende Leistungen auf den Folgearbeitgeber übertragen werden dürfen.
Download: GBG Hinweisblätter
Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen
Betriebsübergang § 613a BGB Auswirkungen auf die bAV
01/2024
Wird ein Betrieb oder ein Betriebsteil an einen anderen Inhaber verkauft, so gehen auch die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber über. Hierdurch betrifft dies auch eine vorhandene betriebliche Altersversorgung. Somit betrachten wir, wie sich ein Betriebsübergang nach § 613a BGB auf die betriebliche Altersversorgung auswirkt.
Download: Betriebsübergang § 613a BGB
In den Hinweisblättern greifen wir spezielle kompakte Sachverhalte auf, die aktuell viele Unternehmen beschäftigen. Somit können Sie sich einen ersten Überblick über die Zusammenhänge verschaffen.
Jedoch sind oft noch weitere zusätzliche Rahmenbedingungen und Sachverhalte zu beachten, um eine sachlich und fachlich richtige Lösung zu finden. Deshalb stehen wir gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen. Kontaktanfrage herstellen.