Gutachten für Sterbegelder | Sterbegeldgutachten

Gutachten für Sterbegelder - Sterbegeldgutachten

Die GBG-Consulting erstellt versicherungsmathematische Gutachten für Sterbegelder (Sterbegeldgutachten). Diese dienen als Grundlage, um die notwendigen Sterbegeldrückstellungen in Jahresabschlüssen korrekt zu bilanzieren.

Zweck und Rechtsgrundlage des Sterbegeldes

Sterbegeldregelungen sind häufig in Betriebsvereinbarungen oder tarifrechtlichen Regelungen verankert, bspw. im öffentlichen Bereich der § 23 Abs. 3 TVöD. Sie sehen bei Tod einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters die Fortzahlung des Lohns oder Gehaltes für den Sterbemonat und folgende Monate an Hinterbliebene vor.

Der Hauptzweck dieser Leistung ist, den Hinterbliebenen die Umstellung der Lebensführung nach dem Wegfall des Einkommens/der Rente zu erleichtern. Sterbegelder gelten dabei als Sozialbezüge und unterliegen Obergrenzen (vergl. § 2 Abs.1 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994).

Bilanzierung der Sterbegeldverpflichtung

Obwohl das Bundesarbeitsgerichts (BAG 10.02.2009 – 3 AZR 653/07) Sterbegelder explizit nicht als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einstuft – da sie keinen Versorgungscharakter haben – ,richtet sich ihre handels- und steuerbilanzielle Behandlung nach den Regelungen für Pensionsverpflichtungen. Der Versorgungsfall „Tod“ ist das auslösende Ereignis. Stattdessen stellen Sterbegelder lediglich einen Beitrag zu den anfallenden Bestattungskosten dar.

Dennoch richtet sich die handels- und steuerbilanzielle Behandlung nach den Regelungen für wie bei Pensionsverpflichtungen, da der Versorgungsfall „Tod“ auslösendes Ereignis für die Verpflichtung ist.

Handelsbilanz

Gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung vom 16.12.2016 (IDW RS HFA 30 n.F.) werden Sterbegelder als mit der Altersversorgung vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen behandelt.

  • Bewertung: Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  • Rechnungszinssatz: Es ist der 7-jährige Durchschnittszins gemäß § 253 Abs. 2 HGB zu verwenden. Auch hier kann pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt werden.
  • Planung der Bilanzentwicklung: Für die Schätzung der Rückstellung in zukünftigen Wirtschaftsjahren und zur Planung des jährlichen Aufwands bietet sich eine Prognoseberechnung an. Hierfür haben wir unsere GBG-Rechnungszinsprognose entwickelt. Sie finden diese auf der Seite: HGB Zinssatz | GBG-Prognose

Steuerbilanz (EStG)

Für die steuerliche Bewertung müssen die strengen Vorschriften des § 6a EStG beachtet werden.

  • Bewertung: Die Rückstellung wird mit dem Wert am Stichtag angesetzt (Stichtagsprinzip)
  • Rechnungszinssatz: Hier ist der Zins von 6,00 % zwingend vorgeschrieben.

Inhalt des Sterbegeldgutachtens

das Gutachten enthält unter anderem:

  • Kurzbeschreibung der Sterbegeldregelung
  • Angewandte Bewertungsannahmen und allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze
  • Detaillierte Berechnung der Sterbegeldrückstellung für die Handelsbilanz (Erfüllungsbetrag, Zinsaufwand, Aufwand durch die Zinssatzänderung, Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB)
  • Ermittlung des steuerlichen Teilwerts (§ 6a EStG)
  • Darstellung der verwendeten mathematischen Formeln
  • Ergebnisse (Zusammenstellung, Einzelnachweis) Sterbegeldrückstellungen
  • Informationen zu Verteilungsbeträgen bei der Nutzung von Bilanzierungswahlrechten

Unser Service

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Wir erstellen Sterbegeldgutachten für den Jahresabschluss

Die Gutachten der GBG-Consulting stellen somit sicher, dass Unternehmen ihre Sterbegeldverpflichtungen bilanztechnisch korrekt abbilden.

Das Gutachten ist umfassend und liefert alle notwendigen Daten für verschiedene Bilanzierungsstandards

  • für die Handelsbilanz (§§ 249, 253 HGB)
  • für die Steuerbilanz (gemäß § 6a EStG)
  • nach kommunalen Bewertungsvorschriften (NKF)
  • nach internationalen Bewertungsvorschriften (IFRS/US-GAAP/FRS).
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Die GBG-Consulting akzeptiert in der Regel verschiedene Datenformate (Excel, CSV, Textdateien). Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgt nach Ihren Wünschen.