Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung

GGF-Versorgung

Individuell gestaltete Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer / -innen.

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sollte aus verschiedenen bedeutenden Gründen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) vereinbaren, denn die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung bietet häufig auch dem Unternehmen erhebliche Vorzüge. Die betriebliche Altersversorgung ist weit mehr als nur ein „Nice-to-have“; sie ist ein strategisches Instrument, um die persönliche Vorsorgung optimal mit den finanziellen Möglichkeiten Ihres Unternehmens zu verzahnen.

Steuerliche Vorteile der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung bietet im Vergleich zur rein privaten Altersvorsorge oftmals attraktivere steuerliche Optionen:

  • Steuerersparnis für das Unternehmen: Die Beiträge zur Altersversorgung verringern – je nach Durchführungsweg – den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH. Bei einer Direktzusage können beispielsweise Pensionsrückstellungen aufgebaut werden, die den Gewinn mindern, ohne dass dadurch Liquidität abfließt. Bei der Pensionszusage über eine Unterstützungskasse sind die Zuwendungen der GmbH als Betriebskosten unbegrenzt abziehbar.
  • Steuerstundung für den Gesellschafter-Geschäftsführer: Die Beiträge, die in die Altersversorgung fließen, sind während der Ansparphase in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei (bis zu vorgegebenen Grenzen). Die Besteuerung erfolgt erst im Rentenalter, wenn der Steuersatz aufgrund geringerer Einkünfte niedriger ausfällt (nachgelagerte Besteuerung). Dies sorgt für einen erheblichen Steuerstundungseffekt.

Attraktive Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung bietet Gestaltungsfreiheit, die private Vorsorge oft nicht bietet:

  • Unternehmensfinanzierung: Die betriebliche Altersversorgung kann eine reizvolle Möglichkeit darstellen, den Gesellschafter-Geschäftsführer über das Unternehmen zu versorgen. Das Unternehmen kann die Beiträge übernehmen, was eine unternehmensfinanzierte Zusatzvorsorge für den GGF darstellt. Jedoch sind für die steuerliche Anerkennung wichtigte Punkte zu beachten.
  • Große Gestaltungsfreiheit insbesondere bei Direktzusagen: Besonders die Direktzusage erlaubt eine sehr individuelle Gestaltung der Leistungen (Höhe, Beginn, Absicherung von Invalidität und Hinterbliebenen). Diese maßgeschneiderte Lösung kann an die spezifischen Bedürfnisse des Gesellschafter-Geschäftsführers angepasst werden.
  • Finanzierung ohne Liquiditätsabfluss (Direktzusage): Bei einer Direktzusage bleibt das für die Gesellschafter-Geschäftsfüher Versorgung notwendige Kapital im Unternehmen und kann dort weiterhin für Investitionen oder die Liquidität genutzt werden, da lediglich Rückstellungen gebildet werden. Eine externe Rückdeckung ist optional.

Effiziente Ergänzung zur privaten Altersvorsorge:

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) hat normalerweise nur einen geringen oder unzureichenden Anspruch auf Sozialversicherungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder er ist sogar von der Versicherungspflicht befreit. .Die GGF-Versorgung schließt diese Versorgungslücke effizient:

  • Schließung der Versorgungslücke: Sie ergänzt die meist unzureichende gesetzliche Sozialversicherungsrente oder ersetzt sie bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
  • Inflationsschutz: Durch die Möglichkeit der freien Gestaltung kann die Direktzusage besser auf Inflation reagieren als starre private Produkte.
  • Insolvenzschutz (eingeschränkt): Hier können Möglichkeiten gefunden werden, da beherrschende GGFs nicht dem Schutz des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) unterliegen.

Bindungswirkung für das Unternehmen (optional)

Obwohl der Fokus primär auf der Altersversorgung des GGFs liegt, kann eine gut strukturierte betriebliche Altersversorgung ebenfalls dazu beitragen, den Gesellschafter-Geschäftsführer an das Unternehmen zu binden, ähnlich wie bei Schlüsselmitarbeitern.

Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung ist weit mehr als nur eine zusätzliche Absicherung im Alter. Sie stellt ein strategisches Instrument zur Steueroptimierung, zur effizienten Kapitalnutzung im Unternehmen und zur maßgeschneiderten Altersvorsorge dar, die die spezifischen Anforderungen und Vorteile der GGF-Rolle nutzt. Aufgrund der Komplexität und der besonderen Anforderungen (Fremdvergleichsgrundsatz, Erdienbarkeit etc.) ist eine individuelle Beratung durch bAV-Spezialisten unerlässlich, um die optimale Lösung zu finden und steuerliche Risiken zu minimieren.

Unter Berücksichtigung der Unternehmenssituation und Ihrer Wunschvorstellungen können wir, die GBG-Consulting, Ihnen eine rechtsichere Pensionszusage erstellen. Dabei ist zu beachten, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer oft nicht in den persönlichen und sachlicher Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes fällt (siehe hierzu das Merkblatt 300/M1 des Pensionssicherungsvereins PSVaG).

Mögliche Wunschvorstellung

  • Bedarfsorientierte Gestaltung der Pensionszusage
    • Absicherung gegen vorzeitiges Ausscheiden wegen Krankheit und Tod
    • Angemessene Altersrente und Hinterbliebenenversorgung
    • möglicher Insolvenzschutz
    • Kapitalwahlrecht (Alternativ Rentenzahlung oder Kapital)
    • Steuerfreie Finanzierung der Altersversorgung
    • Später einfache Anpassungsmöglichkeiten
  • Beitrag als Betriebsausgaben absetzbar
  • kalkulierbare Finanzierung
  • Altersversorgung vom Unternehmen finanziert
  • bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten

Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung | rechtliche Anforderungen

Auf Grund der Doppel-Funktion, die der GGF innehat, können Sie die Gestaltung und Art der betrieblichen Altersversorgung erheblich beeinflussen. Denn der GGF nimmt nicht nur die organisatorische Stellung als Geschäftsführer ein, sondern ist auch (Mit-)Eigentümer der Firma.

Der Gesetzgeber hat daher einerseits strikte Grenzen gesetzt, unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung als rechtmäßig anerkannt wird; andererseits existieren bezüglich der Gestaltung gewisse Freiräume.

Diese besonderen rechtlichen Vorschriften sind nicht nur zum Zeitpunkt der Neueinrichtung der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung einzuhalten, sondern während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung.

Den rechtlichen Anforderungskatalog für die GGF-Versorgung haben wir zusammengestellt: „Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung – steuerliche Anforderungen“

Unser Angebot

Vortrag Versammlung-Frei

Einrichtung der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung

Bei einer Pensionszusage sollten beide Parteien wissen, welche Leistungen sie erwarten dürfen bzw. welche Leistungen erbracht werden müssen. Eine falsche oder fehlende vertragliche Regelung kann dazu führen, dass die erwarteten Ansprüche nicht oder nur zum Teil erfüllt werden können. Hier besteht ein vermeidbares Haftungsrisiko.

Damit Ihre Pensionszusage von Beginn an rechtssicher formuliert ist, begleiten wir Sie bei der Einrichtung der Pensionszusage.

Alle notwendigen Dokumente (Pensionszusage, Versorgungsordnung) werden von uns unterschriftsreif erstellt.

Ebenso bieten wir eine Prüfung der Pensionszusage / Versorgungsordnung an. Die GBG-Consulting überprüft, ob Ihre Pensionszusage aus arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht den formalen Voraussetzungen genügt. Zum Beispiel: Vollständigkeit der Unterlagen, Eindeutige Regelungen, etc.. Wir fertigen eine Bestandsaufnahme und Mängelfeststellung für Sie an.

Als Sachverständige für Altersversorgung bringen wir das notwendige interdisziplinäre Wissen aus den Bereichen Mathematik (Aktuariat), Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht mit, um umfassend und kompetent in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung beraten zu können.

Regelmäßige rechtliche Prüfung der Pensionszusage

Das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung liegt im Einflussbereich vieler anderer Rechtsgebiete. Somit wirken sich gesetzliche Veränderungen zum Beispiel im Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht direkt oder indirekt auf die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung aus.

Deshalb ist es wichtig, die bestehende Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung im Zeitablauf regelmäßig zu überprüfen.

Anpassung der Zusage an die Unternehmensveränderungen

Eine positive Unternehmensentwicklungen, Betriebsaufspaltungen, Zukäufe können Einfluss auf die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung haben. Neben der Erweiterung bestehender Versorgungsregelungen gibt es oft den Wunsch nach Harmonisierung.

Umso mehr gilt dies für eine negative Unternehmensentwicklung, den Verkauf oder die Insolvenz. Hier besteht oft der Wunsch zur Kürzung oder Reduktion der bAV.

Somit zeigen wir Ihnen die möglichen Handlungsalternativen auf und erarbeiten gesetzeskonforme Dokumente.

Wenn der Ruhestand langsam naht

Die Praxis zeigt, dass eine bestehende Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung im Zeitablauf eher selten an die gesetzlichen Veränderungen angepasst wird. Dies scheint jedoch dringend geboten.

Nicht zuletzt gilt es zu bedenken, dass Änderungen knapp vor Rentenbeginn oftmals aus rechtlichen Gründen kaum mehr möglich sind. Obwohl je näher der Ruhestand kommt der Wunsch nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, alternativen Auszahlungsmöglichkeiten (Rente oder Kapital) oder Begrenzung der Betriebsrente auf die vorhandenen finanziellen Mittel größer wird.

Falls diese Wünsche nicht frühzeitig Bestandteil der vertraglichen Regelung der Versorgungszusage sind, kann dies zu Konflikten mit der Finanzverwaltung führen. Hierbei ist zu bedenken, dass bei bestimmten Veränderungen oder Anpassungen der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung der Gesetzgeber eine längere Vorlaufzeit verlangt, damit die Regelungen zu Rentenbeginn Gültigkeit haben.

Generationenwechsel / Verkauf

Die Aussicht auf lebenslange Rentenzahlungen schreckt potenzielle Käufer oft ab und schränkt das Interesse an einem Unternehmen erheblich ein. Eine frühzeitige Planung und Auslagerung der Pensionszusagen auf eine Rentnergesellschaft oder eine vergleichbare Lösung ist daher unerlässlich, um den Unternehmensverkauf oder den Generationenwechsel zu erleichtern und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

 

Schauen Sie hierzu: „Auslagerung von Pensionsverpflichtungen“ bzw. „Unternehmensnachfolge und bAV“ hier haben wir weitere Informationen zu diesen Themen zusammengestellt.

Unser Angebot

Vortrag Versammlung-Frei

Rechtliche Überarbeitung der Pensionszusage / Versorgungsordnung hinsichtlich neuer Bestimmungen und Vorgaben.

Erweiterung, Kürzung, Anpassungen oder Ergänzungen der Pensionszusage auf Grund persönlicher und betrieblicher Veränderungen. Beispielsweise Umgestaltung der Hinterbliebenenversorgung oder eine Wahlmöglichkeit bei der Auszahlung der Altersversorgung (Kapital oder Rente).

Das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung setzt sich – wie bereits erwähnt – aus verschiedenen Teilbereichen anderer Rechtsgebiete zusammen. Deshalb bedarf es bei einer Vertragsveränderung stets sorgfältiger Prüfungen und fachgerechtes Handeln. Insbesondere gilt dies für den Bereich der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung auf Grund der besonderen rechtlichen Anforderungen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungen, die Ihren Wünschen entsprechen – bei Bedarf gerne unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters. Sie erhalten von uns die überarbeiteten vertraglichen Dokumente.

Pensionszusage Pensionsrückstellungen
Direktzusagen Pensionsgutachten Einzelzusage GGF Versorgung
Pensionsrückstellungen – Ratgeber 500