Die Sonderstellung der Gesellschafter-Geschäftsführer / -innen spiegelt sich auch in der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung wider.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) erwirbt in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nur einen geringen oder unzureichenden Anspruch auf Sozialversicherungsrente. Somit entsteht der Bedarf nach einer angemessenen Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung. Unter Berücksichtigung der Unternehmenssituation und Ihrer Wunschvorstellungen können wir, die GBG-Consulting, Ihnen eine rechtsichere Pensionszusage erstellen. Zu beachten ist hierbei, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer häufig nicht in den persönlichen und sachlicher Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes gehört (siehe hierzu das Merkblatt 300/M1 des Pensionssicherungsvereins PSVaG)
Mögliche Wunschvorstellung
- Bedarfsorientierte Gestaltung der Pensionszusage
- Absicherung gegen vorzeitiges Ausscheiden wegen Krankheit und Tod
- Angemessene Altersrente und Hinterbliebenenversorgung
- möglicher Insolvenzschutz
- Kapitalwahlrecht (Alternativ Rentenzahlung oder Kapital)
- Steuerfreie Finanzierung der Altersversorgung
- Später einfache Anpassungsmöglichkeiten
- Beitrag als Betriebsausgaben absetzbar
- kalkulierbare Finanzierung
- Altersversorgung vom Unternehmen finanziert
- bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten
Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung | rechtliche Anforderungen
Auf Grund der Doppel-Funktion, die der GGF innehat, können Sie die Art und Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung stark beeinflussen. Denn der GGF hat nicht nur die organschaftliche Funktion für das Unternehmen als Geschäftsführer, sondern ist auch (Mit-) Eigentümer der Gesellschaft.
Der Gesetzgeber hat deshalb enge Grenzen und Spielräume vorgesehen unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung akzeptiert wird.
Diese besonderen rechtlichen Vorschriften sind nicht nur zum Zeitpunkt der Neueinrichtung der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung einzuhalten, sondern während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung.
Den rechtlichen Anforderungskatalog für die GGF-Versorgung haben wir zusammengestellt: „Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung – steuerliche Anforderungen“
Unser Angebot
Einrichtung der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
Bei einer Pensionszusage sollten beide Parteien wissen, welche Leistungen sie erwarten dürfen bzw. welche Leistungen erbracht werden müssen. Eine falsche oder fehlende vertragliche Regelung kann dazu führen, dass die erwarteten Ansprüche nicht oder nur zum Teil erfüllt werden können. Hier besteht ein vermeidbares Haftungsrisiko.
Damit Ihre Pensionszusage von Beginn an rechtssicher formuliert ist, begleiten wir Sie bei der Einrichtung der Pensionszusage.
Alle notwendigen Dokumente (Pensionszusage, Versorgungsordnung) werden von uns unterschriftsreif erstellt.
Ebenso bieten wir eine Prüfung der Pensionszusage / Versorgungsordnung an. Die GBG-Consulting überprüft, ob Ihre Pensionszusage aus arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht den formalen Voraussetzungen genügt. Zum Beispiel: Vollständigkeit der Unterlagen, Eindeutige Regelungen, etc.. Wir fertigen eine Bestandsaufnahme und Mängelfeststellung für Sie.
Regelmäßige rechtliche Prüfung der Pensionszusage
Das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung liegt im Einflussbereich vieler anderer Rechtsgebiete. Somit wirken sich gesetzliche Veränderungen zum Beispiel im Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht direkt oder indirekt auf die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung aus.
Deshalb ist es wichtig, die bestehende Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung im Zeitablauf regelmäßig zu überprüfen.
Anpassung der Zusage an die Unternehmensveränderungen
Eine positive Unternehmensentwicklungen, Betriebsaufspaltungen, Zukäufe können Einfluss auf die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung haben. Neben der Erweiterung bestehender Versorgungsregelungen gibt es oft den Wunsch nach Harmonisierung.
Umso mehr gilt dies für negative Unternehmensentwicklung, den Verkauf oder die Insolvenz. Hier besteht oft der Wunsch zur Kürzung oder Reduktion der bAV.
Somit zeigen wir Ihnen die möglichen Handlungsalternativen auf und erarbeitet gesetzeskonforme Dokumente.
Wenn der Ruhestand langsam naht
Die Praxis zeigt, dass eine bestehende Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung im Zeitablauf eher selten an die gesetzlichen Veränderungen angepasst wird. Dies scheint jedoch dringend geboten.
Nicht zuletzt gilt es zu bedenken, dass Änderungen knapp vor Rentenbeginn oftmals aus rechtlichen Gründen kaum mehr möglich sind. Obwohl je näher der Ruhestand kommt der Wunsch nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, alternativen Auszahlungsmöglichkeiten (Rente oder Kapital) oder Begrenzung der Betriebsrente auf die vorhandenen finanziellen Mittel größer wird.
Falls diese Wünsche nicht frühzeitig Bestandteil der vertraglichen Regelung der Versorgungszusage sind, kann dies zu Konflikten mit der Finanzverwaltung führen. Hierbei ist zu bedenken, dass bei bestimmten Veränderungen oder Anpassungen der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung der Gesetzgeber eine längere Vorlaufzeit verlangt, damit die Regelungen zu Rentenbeginn Gültigkeit haben.
Generationenwechsel / Verkauf
Um den Verkauf des Unternehmens oder den Generationenwechsel zu erleichtern, wird oft nach einer Möglichkeit zur Auslagerung der Pensionszusagen auf eine Rentnergesellschaft oder einer ähnlichen Lösung gesucht. Dieser Übergang sollte möglichst früh und auch rechtzeitig geplant werden damit der Übergang reibungslos gelingt.
Das Käuferinteresse ist oft erheblich eingeschränkt, wenn die Aussicht der Zahlung einer lebenslangen Rente besteht.
Schauen Sie hierzu: „Auslagerung von Pensionsverpflichtungen“ bzw. „Unternehmensnachfolge und bAV“ hier haben wir weitere Informationen zu diesen Themen zusammengestellt.
Unser Angebot
Rechtliche Überarbeitung der Pensionszusage / Versorgungsordnung hinsichtlich neuer Bestimmungen und Vorgaben.
Erweiterung, Kürzung, Anpassungen oder Ergänzungen der Pensionszusage auf Grund persönlicher und betrieblicher Veränderungen. Beispielsweise Umgestaltung der Hinterbliebenenversorgung oder eine Wahlmöglichkeit bei der Auszahlung der Altersversorgung (Kapital oder Rente).
Das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung setzt sich – wie bereits erwähnt – aus verschiedenen Teilbereichen anderer Rechtsgebiete zusammen. Deshalb bedarf es bei einer Vertragsveränderung stets sorgfältiger Prüfungen und fachgerechtes Handeln. Insbesondere gilt dies für den Bereich der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung auf Grund der besonderen rechtlichen Anforderungen.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir gewünschte Lösungen. Bei Bedarf gerne unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters. Sie erhalten von uns die überarbeiteten vertraglichen Dokumente.