Die GBG-Consulting erstellt Gutachten für Jubiläumsverpflichtungen bzw. Jubiläumsgutachten. Grundlage für das versicherungsmathematische Gutachten ist eine entsprechende Jubiläumsvereinbarung.
Inhalt dieser Jubiläumsvereinbarung ist zunächst die Festlegung der betrieblichen Jubiläumszeitpunkte. Demnach ist es üblich das 10-, 25-, 40- und 50-jährige Jubiläum besonders hervorzuheben. Allerdings könnten auch weitere zusätzliche Zeitpunkte (im Abstand von 5 Jahren) vereinbart werden.
Folglich erhalten die Mitarbeiter /-innen am Tag ihres Dienstjubiläums Jubiläumsgelder. Dies sind entweder feste Geldbeträge oder zusätzliche Sonderzahlungen in Abhängigkeit vom individuellen Gehalt. Allerdings sind die Jubiläumsgelder steuer- uns sozialabgabenpflichtig. Deshalb stellen sie aus Sicht der Sozialversicherungsträger beitragspflichtiges Entgelt dar, steuerlich sind sie gesondert anzugeben und ob diese auf die betriebliche Altersversorgung erhöhend wirken, regelt die entsprechende Versorgungsordnung. Zusätzlich werden vereinzelt auch diverse Sachzuwendungen (Blumenstrauß, Getränke und Uhren) vereinbart. Darüber hinaus ist es üblich zusätzliche Urlaubstage zu vereinbaren. Hierdurch soll insgesamt die Betriebstreue der Mitarbeiter /-innen belohnt werden.
Vertragliche Grundlage der Jubiläumsrückstellung bildet oft eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder auch ein Tarifvertrag (bspw. § 23 Abs. 2 TVöD).
Bilanzierung der Jubiläumsverpflichtung
Die Jubiläumszuwendungen stellen eine nachträgliche Vergütung dar. Für diese „Schuld“ ist nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB eine Rückstellung zu bilden und die entsprechenden Aufwendungen sind unter den „sonstigen Rückstellungen“ zu erfassen. Demzufolge ist bei der Herleitung der Jubiläumsrückstellung der entsprechende Rechnungszinssatz anzuwenden. Jedoch kann auch hier eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt werden oder ein laufzeitadäquater Zinssatz. Die bisher veröffentlichten HGB Rechnungszinssätze sowie unsere GBG-Prognose finden Sie unter: GBG-Prognose | BilMoG-Prognose
Dagegen ist steuerlich das BMF-Schreiben vom 08.12.2008 zu beachten. Hierdurch wird die steuerliche Anerkennung der Jubiläumszuwendungen eingeschränkt. Demzufolge muss bspw. das Dienstverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden haben. Hierdurch wird der höheren Fluktuation der Mitarbeiter /-innen in den ersten zehn Jahren der Betriebszugehörigkeit pauschal Rechnung getragen. Ferner ist für die steuerliche Anerkennung die Schriftform erforderlich. Ebenso ist für die steuerliche Bewertung der Jubiläumsverpflichtung entsprechend den Regelungen in § 6 EStG ein Zinssatz von 5,5% anzusetzen.
Demzufolge enthält unser Jubiläumsgutachten alle für die fachgerechte Bilanzierung notwendigen Komponenten.
Unser Angebot
Wir erstellen Jubiläumsgutachten für den Jahresabschluss
und ermitteln die Jubiläumsrückstellung
- für die Handelsbilanz (§§ 249, 253 HGB)
- für die Steuerbilanz (BMF-Schreiben vom 08.12.2008)
- nach kommunalen Bewertungsvorschriften (NKF)
- nach internationalen Bewertungsvorschriften (IFRS/US-GAAP/FRS)
Trotz der gesetzlich stark reglementiert Bewertungsvorschriften, gibt es einige Möglichkeiten bei der Wahl der Bewertungsparameter. Wir können Ihnen den Gestaltungsspielraum aufzeigen und entsprechende Ergebnisanalysen darstellen.
Unterliegen die Jubiläumsleistungen bspw. der Gehaltssteigerung – entweder ist die Jubiläumsleistungen direkt an das Gehalt gekoppelt oder dies ergibt sich durch einen zusätzlichen Urlaubstag – so hat dies Auswirkungen auf künftige Wirtschaftsjahre. Durch eine Planungsrechnung können wir die Auswirkungen simulieren. Deswegen kann es sinnvoll sein für den Wirtschaftsplan und die Finanzplanung Planungsrechnungen für die Rückstellungsentwicklung zu erstellen. Hiermit können Sie im Vorfeld die Belastungen und Auswirkungen auf Ihre Unternehmensbilanz besser einschätzen und planen. Sie erhalten Transparenz im Cashflow, der Liquidität und im Controlling.
Gliederung des Jubiläumsgutachtens
Unser versicherungsmathematisches Gutachten für Jubiläumsverpflichtungen beinhaltet u.a. die folgenden Angaben:
- Kurzbeschreibung der zu bewertenden Jubiläumsregelung (Jubiläumstage, Jubiläumszuwendung)
- Bewertungsannahmen und Berechnungsdurchführung
- Berechnungsergebnisse für die Handelsbilanz (getrennt für die einzelnen Jubiläen) und Steuerbilanz
- Darstellung nach internationalen Bewertungsvorschriften
- Ergebnisse (Zusammenstellung, Einzelnachweis)