Die GBG-Consulting erstellt Gutachten für Altersteilzeit für die Handels- und Steuerbilanz. Grundlage ist die Vereinbarung einer Altersteilregelung. Dabei ermöglicht das Unternehmen seinen Mitarbeiter /-innen einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Jedoch ist bei der Altersteilzeitvereinbarung der Rahmen der gesetzlichen Regelung einzuhalten, damit die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile nutzbar sind. Dies ist im Altersteilzeitgesetz geregelt.
Altersteilzeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes
Allerdings werden nur Altersteilzeitmodelle, die den Regelungen des Gesetzes entsprechen, steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich gefördert. Demzufolge sind zwei Varianten möglich. Einerseits das Gleichverteilungsmodell (kontinuierliche Modell, Konti-Model), bei dem sich die Arbeitszeit über die gesamte Vertragslaufzeit halbiert und andererseits das Blockmodel. Dies besteht hingegen aus zwei unterschiedlichen Phasen: In der ersten Phase (Arbeitsphase) erfolgt keine Minderung der Arbeitszeit, jedoch wird nur das halbe Gehalt ausgezahlt. In der zweiten Phase (Freistellungsphase) erfolgt eine Freistellung von der Arbeit, wobei die „andere“ Hälfte des Gehaltes ausgezahlt wird. Bei beiden Varianten erhält der Mitarbeiter über die gesamte Laufzeit zusätzliche Aufstockungsbeträge. Wobei diese gemäß § 3 Nr. 28 EStG bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern steuerfrei sind.
Eine mögliche vertragliche Grundlage der Altersteilzeitrückstellung bildet im öffentlichen Bereich der TV ATZ als auch der seit dem 01.01.2010 in Kraft getretene TV FlexAZ.
Bilanzierung der Altersteilzeitverpflichtung
Auf Grund der zeitweisen nicht ausgeglichenen Löhne und Gehälter (Wertguthaben) sind „sonstige Rückstellungen“ zu bilden. Ebenso müssen diese Wertguthaben gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz gegen Insolvenz zu sichern. jedoch kann nicht der PSVaG die Insolvenzsicherung übernehmen, da es sich bei einer Altersteilzeitvereinbarung nicht um betriebliche Altersversorgung handelt. Des Weiteren sind für die zugesagten Aufstockungsbeträge, da diese eine „Schuld“ nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB darstellen, sonstige Rückstellungen zu bilden.
Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt gemäß der IDW Stellungnahme IDW RS HFA 3 vom 19.03.2013. Außerdem ist bei der Bewertung der zu berücksichtigende Rechnungszinssatz laufzeitadäquat zu wählen (§ 253 Abs. 2 HGB). Die entsprechenden bereits veröffentlichten Rechnungszinssätze sowie die GBG-Rechnungszinsprognose finden Sie auf der Seite: HGB Zinssatz | GBG-Prognose
Dagegen wurde für die steuerliche Bewertung u. a. das BMF-Schreiben vom 28.03.2007 „Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des so genannten „Blockmodells“ nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)“ veröffentlicht. Demzufolge ist ein Rechnungszins von 5,50 % gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG anzusetzen.
Infolgedessen enthält unser Altersteilzeitgutachten alle für die fachgerechte Bilanzierung notwendigen Komponenten.
Unser Angebot
Wir erstellen Gutachten für Altersteilzeit / Altersteilzeitgutachten
für den Jahresabschluss
und ermitteln die Altersteilzeitrückstellung
- für die Handelsbilanz (IDW RS HFA 3 vom 19.03.2013)
- für die Steuerbilanz (BMF-Schreiben vom 28.03.2007)
- nach kommunalen Bewertungsvorschriften (NKF)
- nach internationalen Bewertungsvorschriften (IFRS/US-GAAP/FRS)
- Ermittlung des Wertguthabens (§ 8a Altersteilzeitgesetz)
Wenngleich die Bewertungsvorschriften der Altersteilzeitzusagen gesetzlich stark reglementiert sind, gibt es einige Möglichkeiten bei der Wahl der Bewertungsparameter. Wir können Ihnen den Gestaltungsspielraum aufzeigen und entsprechende Ergebnisanalysen darstellen.
Gerade für dem volatilen Verlauf der Altersteilzeitrückstellungen erstellen wir für den Wirtschaftsplan und die Finanzplanung Planungsrechnungen für die Rückstellungsentwicklung. Hiermit können Sie im Vorfeld die Belastungen und Auswirkungen auf Ihre Unternehmensbilanz besser einschätzen und planen. Sie erhalten Transparenz im Cashflow, der Liquidität und im Controlling.
Versicherungsmathematische Gutachten für Altersteilzeit – Gliederung
Unser Altersteilzeitgutachten beinhaltet u.a. die folgenden Angaben:
- Kurzbeschreibung der zu bewertenden Altersteilzeitvereinbarung
- Bewertungsannahmen und Berechnungsdurchführung
- Berechnungsergebnisse für die Handelsbilanz (Aufstockungsbeträge, Erfüllungsbetrag, Zinsaufwand) und Steuerbilanz.
- Ausweis des gegen Insolvenz zu sicherndes Wertguthaben
- Ergebnisse (Zusammenstellung, Einzelnachweis)