Pensionsrückstellungen im Inflations-Check

Rückstellungen planen, Risiken überblicken und Gestaltungsspielräume nutzen

Die hohe Inflation der letzten Jahre und die damit verbundene Zinswende haben die finanzmathematischen Grundlagen Ihrer Pensionsrückstellungen fundamental verändert. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Pflichten aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu erfüllen und gleichzeitig die Bilanzbelastung zu kontrollieren.

Dieser Inflations-Check bietet Ihnen die nötige Klarheit: Wir analysieren das kritische Spannungsfeld zwischen dem steigenden Rententrend (der die Kosten treibt) und dem steigenden Rechnungszins (der die Rückstellungen entlastet). Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Auswirkungen des BetrAVG (insbesondere die Anpassungsprüfungspflicht) rechtssicher managen. Gewinnen Sie den Überblick über die aktuellen Parameter, optimieren Sie Ihre Rückstellungsbildung durch Alternativbewertungen und nutzen Sie die verbleibenden Gestaltungsspielräume zur Stabilisierung Ihrer Bilanz.

Bewertungsparameter – Rententrend und Rechnungszins – auf dem Prüfstand (Stand 10/2025)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hält weiterhin an ihrem Inflationsziel von 2,0 % fest. Im September 2025 meldete das Statistische Bundesamt für Deutschland eine Inflationsrate von 2,4 %. Damit hat sich die Teuerungsrate deutlich der EZB-Zielmarke angenähert und liegt erheblich unter den Höchstwerten der Vorjahre.

Der Einfluss auf den Rententrend

Bei der handelsrechtlichen Bewertung wirkt sich die Teuerungsrate insbesondere im Hinblick auf die Rentensteigerungen aus. Versorgungszusagen, die in den Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fallen, unterliegen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG regelmäßig einer Anpassungsprüfungspflicht der laufenden Leistungen. Diese gilt als erfüllt, wenn eine etwaige Anpassung nicht geringer ist als die Entwicklung des „Verbraucherpreisindexes für Deutschland“ oder der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen.

Bei der Ermittlung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung wird dieser Zusammenhang in Form eines Rententrends berücksichtigt. Dieser Trend spiegelt die erwartete Rentensteigerung wider. Dabei ist er als langfristige Annahme zu verstehen und soll nicht kurzfristig an vorrübergehend stark veränderte Inflationsraten angepasst werden, sondern vielmehr als ein konstanter, aber auch realistischer Trendwert verstanden werden. Angesichts der aktuellen Stabilisierung der Inflation nahe der 2-Prozent-Marke erscheint weiterhin ein langfristiger Rententrend zwischen 1,9 % und 2,3 % angemessen.

Preisanstieg VPI 2020=100

Die Grafik zeigt, dass bis Anfang 2021 der jährliche Preisanstiegt (rote Linie) stets unter 2 % lag. Seitdem ist dieser gestiegen.

Die rote Linie zeigt den Verlauf für die Dreijährige-Anpassung nach § 16 BetrAVG.

Der gegenläufige Effekt des Rechnungszinses

Die Bekämpfung der hohen Inflation in den Vorjahren hat die EZB zu einer Zinswende veranlasst, was zu einem deutlichen Anstieg der Marktzinsen führte.

Für die handelsbilanzielle Bewertung ist der Rechnungszins (Diskontierungszinssatz gemäß § 253 HGB) der zweite entscheidende Parameter. Da der Rechnungszins auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre basiert, führt ein Anstieg der Marktzinsen mittelfristig zu einem höheren handelsbilanziellen Rechnungszins. Da die künftigen Pensionszahlungen mit diesem Satz abgezinst werden, führt ein höherer Rechnungszins zu einem Absinken der Pensionsrückstellung in der Bilanz.

Schlussfolgerung

Die hohe Inflation der Vorjahre wirkt sich weiterhin auf die Rückstellung aus: Sie löst höhere Rentenanpassungen und damit unmittelbar steigende Pensionsrückstellungen (durch den höheren Rententrend) aus. Allerdings wurde dieser erhöhende Effekt durch die Zinswende zur Inflationsbekämpfung und den damit einhergehenden Anstieg des Rechnungszinses (Diskontierungszinssatz) in den letzten Jahren oft kompensiert oder übertroffen.

Zur Prüfung der Auswirkungen einer Veränderung des Rententrends in Ihrer Pensionsrückstellung bietet sich ggf. eine Alternativbewertung Ihrer Pensionsverpflichtung mit einem Wert zwischen 1,9 % und 2,3 % an.

Übrigens: Vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation ist im Falle einer gehaltsabhängigen Versorgungszusage möglicherweise auch eine Überprüfung und Anpassung des Gehaltstrends geboten.

Unser Service:
Prüfen Sie den Einfluss der Inflation auf Ihre betriebliche Altersversorgung

Die erhöhte Inflation steigert die Anpassungsrisiken Ihrer Betriebsrenten. Wir bieten gezielte Dienstleistungen, um Ihre Bilanz zu entlasten und Ihre Entscheidungen rechtssicher zu managen.

1. Risikominimierung & Rechtssicherheit (§ 16 BetrAVG)

  • Rechtssichere Anpassung: Wir erstellen das Gutachten zur Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG. Dieses Gutachten liefert Ihnen die notwendige, fundierte Begründung, für die Durchführung der Anpassungsprüfung aus wirtschaftlichen Gründen.
  • Strategischer Maßstabswechsel: Wir prüfen und berechnen, ob der Umstieg vom VPI auf die Nettolohnentwicklung Ihres Unternehmens rechtlich möglich ist und die günstigere Alternative für die Anpassung darstellt.
  • Anpassungspflicht begrenzen: Wir prüfen und optimieren Ihre Versorgungsordnungen, um die künftige Anpassungspflicht auf die Mindestanpassung von 1 % pro Jahr zu beschränken und damit langfristige Inflationsrisiken zu eliminieren.

2. Bilanzielle Optimierung & Prognose

  • Rententrend-Optimierung: Wir stimmen mit Ihnen den idealen, realistischen Rententrend (z. B. zwischen 1,9 % und 2,3 %) für Ihre Bilanzierung ab. Dies gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und minimiert gleichzeitig die Höhe Ihrer Pensionsrückstellungen.
  • Bilanz-Resilienz-Analyse: Wir berechnen und visualisieren den Saldo der gegenläufigen Effekte von steigendem Rententrend und steigendem Rechnungszins. So erhalten Sie klare Entscheidungsgrundlagen, wie diese Parameter Ihre Bilanzkennzahlen beeinflussen.
  • Validierung des Gehaltstrends: Wir überprüfen und justieren mit Ihnen gemeinsam die versicherungsmathematischen Annahmen für zukünftige Gehaltssteigerungen, um die Rückstellungen für gehaltsabhängige Zusagen realistisch abzubilden.

Wir unterstützen Sie: Durch eine Alternativbewertung Ihrer Pensionsverpflichtungen mit den optimierten Rententrends 2,0 % und 2,2 % erhalten Sie Planungssicherheit.
Sprechen Sie uns an: Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen. Kontaktanfrage stellen

Übersicht Pensionsgutachten Pensionsrückstellungen
Übersicht versicherungsmathematische Gutachten
BilMoG Zins
Monat7-jährig10-jährig
veröffentlicht 12.20252,22 %2,06 %
veröffentlicht 04.20262,33 %2,13 %
GBG-Prognose 12.20262,64 %2,30 %

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