Klarheit der Pensionszusage
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Keine KommentareWas wird unter der Klarheit der Pensionszusage verstanden? Die Zusage muss klar und eindeutig formuliert sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des Zusagenden, also des Unternehmens (vgl. hierzu bereits BFH 11.10.1955 – I 47/55). Um in der Steuerbilanz Rückstellungen bilden zu können, ist die Zusage schriftlich zu erteilen. Dies dient der Beweissicherung des Leistungsumfangs. Bestandteile der Zusage: